Jahreswechsel: Wer zahlt bei Feuerwerksschäden am Auto?
MÜNCHEN Böller und berstende Sektflaschen bergen an Silvester nicht nur für die eigene Gesundheit ein gewisses Risiko. Autobesitzer ohne Grundstück oder Garage sorgen sich auch um den Wagen. Ob die Versicherung bei Schäden zählt, hängt von ihrem Umfang ab.
Fahrzeugschäden durch Silvesterböller sind in einer Vollkasko-Police versichert. Halter ohne Kaskoschutz müssen hingegen meist selbst zahlen. Foto: Franziska Koark (Foto: dpa)
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Schäden durch Böller und Raketen am Auto sind unwahrscheinlich. Passiert doch etwas, tritt dafür die Kfz-Kaskoversicherung ein, erläutert der TÜV Süd. Demnach zahlt die Teilkasko, wenn ein Wagen durch Feuerwerk in Brand gerät. «Sie deckt Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch ab.» Einen Vollkaskoschutz benötigen Autofahrer dagegen bei Vandalismus und wenn herabfallende Raketen das Blech verbeulen. Da Verursacher von Schäden in der Silvesternacht oft nicht zu ermitteln sind, müssen Halter ohne Kaskoschutz die Kosten meist selbst zahlen.
In der Regel hinterlassen Feuerwerkskörper - wenn überhaupt - nur schwarz-braune Verfärbungen am Lack, sogenannte Schmauchspuren. Diese lassen sich dem TÜV Süd zufolge mit einer Lackpolitur meist rückstandsfrei beseitigen. Scharfe Reinigungsmittel oder Verdünnung sollten dabei nicht verwendet werden. Einen gewissen Schutz vor herabfallenden Feuerwerkskörpern bietet das Parken unter Bäumen, sofern der Wagen nicht in einer Garage abgestellt werden kann.









