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03.05.2012 15:28 Uhr
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Fragen und Antworten: Krank im Urlaub: Das ist die Rechtslage

BERLIN Da hat man endlich mal Urlaub, könnte so schön am Strand faulenzen oder eine Wandertour machen - und stattdessen liegt man mit einer Grippe zuhause im Bett rum. Ist der Urlaub jetzt futsch? Oder hat man Anspruch auf neue Urlaubstage?dpa

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Wer als Beamter zu krank für den Urlaub ist, kann auf Geld hoffen - sofern er in den Ruhestand tritt. Das entschieden die höchsten EU-Richter. Foto: Nicolas Bouvy (Foto: dpa)

Muss ich mich krank melden, obwohl ich doch im Urlaub bin?
Wer im Urlaub krank wird, muss das dem Arbeitgeber mitteilen - und zwar unverzüglich. Nur dann bleibt der Anspruch auf Urlaubstage erhalten. Denn an den freien Tagen gelten die gleichen Krankschreibungsregeln wie an normalen Arbeitstagen. Darauf weist Hans-Georg Meier, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins, hin. Rein arbeitsrechtlich gesehen, dürfe der Erkrankte sonst den durch seine Krankheit verlorenen Urlaubstag später nicht nachholen. "Viele Arbeitgeber nehmen es aber hin, wenn die Krankheit erst nachträglich gemeldet wird", sagt Meier.

Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?
Auszahlen lassen können sich Arbeitnehmer Urlaubstage während einer Krankheit üblicherweise nicht. Geld für nicht genommenen Urlaub bekommen Arbeitnehmer aber laut Meier nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Wer angestellt bleibe, müsse Urlaub nehmen.

Brauche ich einen gelben Schein vom Arzt?
Auch für das ärztliche Attest gelten die gleichen Regeln wie während der normalen Arbeitswoche: Grundsätzlich brauchen Mitarbeiter erst dann den sogenannten gelben Schein vom Arzt, wenn sie länger als drei Tage krank sind - es sei denn, der Chef hat andere Regeln festgelegt.

Muss ich den ausgefallenen Urlaub noch im selben Jahr nehmen?
Schaffe es der Arbeitgeber nicht, seinen wegen Krankheit ausgefallenen Urlaub noch im selben Jahr zu nehmen, gelte wie bei jedem anderen Arbeitnehmer: Resturlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen wurde. Gelinge das wegen Krankheit ebenfalls nicht, verlängere sich die Frist um etwa 15 bis 18 Monate über diesen Stichtag hinaus. "Wie lange genau, ist rechtlich noch nicht geklärt", sagt Meier.

Aktueller Fall: Die Diskussion um das Urlaubsrecht erkrankter Arbeitnehmer gewann durch die Klage eines Feuerwehrmannes vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an Aktualität. Der Beamte konnte wegen einer mehrjährigen Krankheit, nach der er in den Ruhestand getreten war, keinen Urlaub nehmen. Nun urteilten die Richter, dass ihm für den verlorenen Urlaub Geld zustehe.
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