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06.03.2012 15:25 Uhr
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Arbeitsrecht: Streik entschuldigt kein Zuspätkommen zur Arbeit

Berlin Wer wegen des Streiks im Nahverkehr zu spät zur Arbeit kommt, ist nicht entschuldigt. Ein Arbeitsrechtler erklärt, was Arbeitnehmer wissen sollten.dpa

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Aufgrund der Warnstreiks müssen Verbraucher derzeit mit mit Einschränkungen im Nahverkehr, bei Kitas, Stadtverwaltungen und Krankenhäusern rechnen. Foto: Oliver Berg (Foto: dpa)

Arbeitnehmer dürfen aber nicht zu spät zur Arbeit kommen, weil etwa die U-Bahn oder der Bus nicht fährt. "Sich noch einmal im Bett umzudrehen und sich zu denken: 'Ist ja Streik', geht nicht", sagt der Arbeitsrechtler Hans-Georg Meier aus Berlin. Vielmehr müssen Pendler dafür sorgen, trotz Streiks pünktlich im Büro zu sein. Kommen Arbeitnehmer zu spät, kann der Arbeitgeber ihnen den Lohn kürzen oder sie sogar abmahnen.

Arbeitgeber drücken meist in Auge zu

"In der Praxis wird beides jedoch selten gemacht", erklärt Meier. Die meisten Arbeitgeber drückten vielmehr beide Augen zu, wenn der Arbeitnehmer wegen eines Streiks im Nahverkehr ein paar Minuten zu spät im Büro ist. Darauf verlassen dürften sich Berufstätige jedoch nicht. Um keine Sanktionen zu befürchten, sollten Arbeitnehmer den Arbeitgeber daher möglichst früh darauf hinweisen, falls sie sich verspäten. Ist am Vortag bereits absehbar, dass U-Bahnen oder Busse nicht fahren, müssten Arbeitnehmer zudem rechtzeitig nach Alternativen suchen.Haben Arbeitnehmer Probleme, ihr Kind betreuen zu lassen, weil die Kindertagesstätte streikt, dürften sie dagegen zu Hause bleiben, ohne Konsequenzen zu fürchten, erklärt Meier. "Das ist dann eine Art höhere Gewalt." Das gilt allerdings nur, wenn Arbeitnehmer zuvor versucht haben, dass Kind anderswo unterzubringen - etwa bei der Oma oder bei Freunden.

Zur Not das Kind mit ins Büro nehmen

Meier empfiehlt, zur Not beim Arbeitgeber nachzufragen, ob man das Kind mit ins Büro bringen dürfe. Gehe das nicht, bleibt oft keine weitere Möglichkeit, als zu Hause zu bleiben. Auch hierbei müssten Arbeitnehmer ihrem Vorgesetzten jedoch rechtzeitig Bescheid geben, falls es wegen der Warnstreiks Probleme mit der Kinderbetreuung gibt.
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