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Berlin/München (dpa) Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran nahm das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht.
Schluss mit kostenlosen Krankenpolicen bei Auslandsreisen: Kritik kam vom Bundesversicherungsamt. Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag (4. Februar) auf Anfrage. Er bestätigte damit einen «Focus»-Bericht.
Nach Darstellung des Magazins kommen derzeit mehr als zwei Millionen Versicherte in den Genuss einer kostenlosen Zusatzversicherung für Auslandsreisen. Damit ist demnächst Schluss.
Laut Gesundheitsministerium dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher «keine gesetzliche Ermächtigung». Erlaubt ist ihnen lediglich, private Zusatzversicherungen zu vermitteln, sagte der Sprecher. Die Zahl der Krankenkassen, die nun ihr Angebot ändern müssen, ist dem Ministerium nicht bekannt.
Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort kann es vorkommen, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zur Kasse gebeten werden. In solchen Fällen helfen private Zusatzpolicen: Sie kosten extra, gelten weltweit und bezahlen im Notfall auch den Rücktransport nach Deutschland.
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