DORTMUND Ein erbitterter Kopftuchstreit hat am Montag das Dortmunder Arbeitsgericht erreicht. Eine 27-jährige Arzthelferin hat zwei Dortmunder Ärzte nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz auf 1.200 Euro Schadenersatz verklagt.Von Jörn Hartwich
Die Internisten hatten der Frau gekündigt, weil sie während der Arbeit plötzlich ein Kopftuch tragen wollte. Die Arzthelferin war vor neun Jahren zum Praxis-Team gestoßen. Erst war sie Praktikantin, dann Auszubildende, dann Angestellte. Ihr Kopftuch hat sie in dieser Zeit immer nur in ihrer Freizeit getragen. Kam sie in die Praxis, legte sie es an der Eingangstür ab – genau wie ihre Jacke. Seit dem vergangenen Sommer sollte damit jedoch Schluss sein.
Kopftuchstreit
Von nun an wollte die Dortmunderin ihr Kopftuch auch während der Arbeit tragen. „Es geht gegen meine Religion, das Kopftuch abzunehmen“, sagte sie am Rande des Prozesses. Ihre Chefs waren davon allerdings gar nicht angetan, reagierten mit Kündigung und sofortiger Freistellung.
Im Prozess sagte der Anwalt der Ärzte, dass man mit einem Kopftuch kein ausreichendes Vertrauen zu Patienten aufbauen könne. Richterin Ingeborg Schmidt-Hense spielte den Ball jedoch sofort zurück, fragte was denn mit Nonnen in einem Internat sei, die ihr Haar durch Tragen einer Tracht ebenfalls verhüllt hätten.
Außerdem sagte die Vorsitzende der 4. Kammer wörtlich: „Wir müssen uns vielleicht dran gewöhnen, dass es bei uns nicht nur Christen gibt, sondern auch große Gruppen anderer Religionen.“
Keine schlechten Chancen
Da am Montag keine gütliche Einigung zustande kam, wird es am Mitte April zum Kammertermin kommen. Dass die ehemalige Arzthelferin keine schlechten Chancen hat, wurde ihr allerdings schon signalisiert.