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Medienhaus Lensing
14.07.2011 11:02 Uhr
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Sechsjähriger Junge starb: Kein Prozess nach Unfalltod

BAROP Zehn Monate nach dem Unfalltod eines sechsjährigen Grundschülers hat das Amtsgericht das Strafverfahren gegen den Mercedesfahrer, der den Jungen im September 2010 auf dem Krückenweg erfasst hatte, eingestellt.Von Peter Bandermann

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Der so genannte Bullenfänger des Geländewagens hatte den Jungen erfasst. (Foto: Archiv)

Der Autofahrer muss jeweils 2500 Euro an den Kinderschutzbund und an ein Kinderhospiz zahlen.
Zwar konnte die Staatsanwaltschaft dem Fahrer des Geländewagens ein deutlich überzogenes Tempo nachweisen – der Mann muss mindestens 80 km/h auf dem Tacho gehabt haben (erlaubt sind 50 km/h) – doch die Unfallfolgen wären laut Gutachter selbst bei regulärer Geschwindigkeit (also 50 km/h), tödlich gewesen.

Mitschuld

Mit einem Kinderfahrrad war der Junge bei Rotlicht für Fußgänger auf die Straße gefahren. Der Mercedesfahrer, der über die Kreuzung An der Palmweide / Krückenweg in Richtung Innenstadt unterwegs war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.

 

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Zwar passierte der Fahrer bei Grünlicht die Kreuzung, aber angesichts des hohen Tempos erkannte die Staatsanwaltschaft eine Mitschuld. Das Gerichtsverfahren hätte wegen der Gutachter-Aussage, dass ein tödliches Ende auch bei Tempo 50 sehr wahrscheinlich gewesen wäre, voraussichtlich mit einem Freispruch geendet.

Keine Vorstrafe

Rechtsgrundlage für die Einstellung des Verfahrens ist der Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Anklage, Beschuldigter und Gericht einigen sich – in diesem Fall auch mit den Eltern des verunglückten Jungen – auf diesen Ausweg, an dessen Ende zwar kein Urteil steht, der Angeklagte mit der Zahlung von 5000 Euro als Auflage dennoch Verantwortung übernehmen muss. Vorbestraft ist der Fahrer allerdings nicht.

Im Gerichtsverfahren wären sämtliche Fakten über die Unfallursache und -folgen auf den Tisch gekommen. Die Eltern sind mit der Einstellung des Verfahrens allerdings nicht einverstanden.


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