Geldstrafe: Betrügerin zahlte Jacke und T-Shirts mit fremder EC-Karte
HALTERN Bis zuletzt leugnete die Halterner Angeklagte, die sich wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Marler Amtsgericht verantworten musste. Richter Michael Brechler nahm ihr dies besonders übel und verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro.
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Für ihn und auch den Staatsanwalt gab es keinen Zweifel daran, dass die 32-jährige Kellnerin im Oktober des letzten Jahres mit einer gestohlenen EC-Karte bei Ferno auf dem Münsterknapp einkaufte.
Verkäuferin schöpfte Verdacht
Als sie eine Jacke und zwei T-Shirts im Wert von 72 Euro bezahlen wollte, fiel sie einer Mitarbeiterin des Textilhauses auf. Dieser war die eigentliche Besitzerin der Karte persönlich bekannt und so schöpfte sie Verdacht. Als sich die fremde Kundin nicht ausweisen konnte, machte sich die Verkäuferin auf, um ihre Chefin einzuschalten. Diesen unbeobachteten Moment nutzte die Kundin, um sich samt Karte und Einkauf aus dem Staub zu machen.
Eindeutig wurde die 32-Jährige am Donnerstag vor Gericht von der Ferno-Mitarbeiterin als die Kundin identifiziert, die im Herbst mit der gestohlenen und zunächst nicht unterschriebenen EC-Karte aufgetaucht war. Die Personenbeschreibung der Verkäuferin hatte zu der Angeklagten geführt, die zum Tatzeitpunkt mit der Geschädigten, einer 24-jährigen Bankangestellten aus Haltern, in einem Haus an der Thiestraße wohnte.
EC-Karte per Post
Die junge Frau wartete damals auf eine neue EC-Karte, die ihr per Post zugestellt werden sollte. Vor Gericht sagte sie aus, dass es leicht sei, den Briefkästen am Haus die Post ohne Schlüssel zu entnehmen. Dies habe sie mit ihren eigenen Briefen schon oft so gemacht. „Wie sollte ich an Wertgegenstände dieser Frau gelangen?“, hatte die Angeklagte den Vorwurf des Betrugs zuvor weit von sich gewiesen. Die Verbindung des gleichen Wohnortes war für Richter Brechler ein eindeutiges Indiz für ihre Straftat.
Naive Angeklagte
Außerdem machte er deutlich, dass beide Zeuginnen absolut glaubwürdig aufgetreten seien. Die Ausflüchte der Angeklagten, die trotz ihrer 32 Jahre naiv und unfertig wirkte, seien dagegen typisch für eine Betrügerin. „Das war eine dreiste Nummer“, sagte Brechler und machte aufgrund weiterer Vorstrafen klar: „Das nächste Mal gibt´s eine Freiheitsstrafe.“




















