Kanalinspektion: Dichtigkeitsprüfung mit Kamera "ist ein Witz"
HALTERN Die Stadt inspiziert ihr Kanalnetz zu Lasten der Solidargemeinschaft, Hauseigentümer zahlen für die Dichtigkeitsprüfung und vielleicht folgende Sanierung selbst. Zur Änderung des Landeswassergesetzes hatten Politiker gestern einige Fragen.
Hauseigentümer zahlen für Prüfung und vielleicht folgende Sanierung der Abwasserrohre selbst. (Foto: Rüdiger Eggert)
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Gesetzesänderung
Durch die Änderung des Gesetzes sind die Hauseigentümer verpflichtet, spätestens bis 2015 ihre privaten Schmutz- und Mischwasserleitungen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. In Haltern sind etwa 9700 Grundstücke betroffen. Eine Inspektion kostet pro Einfamilienhaus zwischen 250 und 500 Euro, schätzt Ludwig Klose (Tiefbauamt). Hinzu kommen 45 bis 65 Euro für die Untersuchung der seitlichen Grundstücks-Anschlussleitungen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze.
Kritik der Politiker
Hier setzte die Kritik von Raimund Schumacher und Manfred Ernst ein. "Es ist ungerecht, dass die Bürger derart belastet werden", schimpfte Schumacher. In unterschiedlichen "Epochen" des Tiefbauamtes seien unterschiedliche Kanalanschluss-Arbeiten mit nicht immer tauglichen Dichtungsmitteln wie Speis durchgeführt worden. Dort seien jetzt Undichtigkeiten zu erwarten. Schumacher wie Ernst schlugen vor, den Übergabepunkt zugunsten der Bürger zu verändern. Rechtsrat Michael Steck gab allerdings zu bedenken, dass letztlich der Bürger über die Abwassergebühren doch wieder zur Kasse gebeten werde.
Wasser, Luft, Satellit
Einen anderen Kritikpunkt brachte wie die beiden CDU-Politiker auch Wolfgang Kaiser von der SPD bezüglich der Untersuchungsmethoden an. Zulässig sind drei Verfahren: eine Prüfung mit Wasser, mit Luft oder per Satellitenkamera. Letztere sieht Undichtigkeiten selten. "Ich halte es für einen Witz, wenn eine visuelle Inspektion anerkannt wird und damit dem Gesetz genüge getan wird."
Die Gebührenkommission - so nennt sich das am Montag tagende Gremium - gab der Verwaltung noch einige Aufgaben auf. Deshalb wird die Satzung nicht - wie vorgesehen - am 22. April im Rat verabschiedet.















