Gesetzesgrundlagen ändern sich: Halterner Schornsteinfeger stellen sich Wettbewerb
HALTERN Europa macht auch vor dem Schornsteinfegerhandwerk nicht halt. Gleich vier Gesetzesgrundlagen stehen auf dem Prüfstand oder wurden bereits neu gefasst. Doch die Halterner Schornsteinfeger stellen sich dem Wettbewerb.
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Selbst für die Experten ist es nicht einfach, das neue EU-Recht zu erklären. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Einführung von Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk. Ab 2013 werden die 7900 Kehrbezirke in der Bundesrepublik alle sieben Jahre neu ausgeschrieben.
Hoheitliche Aufgaben
Nach einem Bewertungssystem, das unter anderem die Qualifikation berücksichtigt, erhalten Interessenten den Zuschlag. „Ich will mich wieder bewerben und gehe davon aus, dass ich Erfolg haben werde“, erklärte der Bottroper Michael Wollbrink, der seit Jahren für den Halterner Bezirk zuständig ist.
Bestimmte hoheitliche Aufgaben bleiben den Schornsteinfegern erhalten. So sind sie weiter für die Betriebs- und Brandsicherheit verantwortlich. Diese so genannte Feuerstättenschau wird wie bisher nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Neu ist die Regelung, dass der Schornsteinfeger in seinem Bezirk wie eine Behörde waltet und die Hausbesitzer über notwendige Sanierungsmaßnahmen an ihren Anlagen informiert.
Letzteren bleibt dann aber selbst überlassen, wen sie mit den erforderlichen Arbeiten betrauen. Der Markt ist so geöffnet, dass auch ein entsprechend ausgebildeter Installateur oder ein Fachmann aus dem Ausland tätig werden könnte. Die Preise bestimmt der Wettbewerb.
Energieberatung
Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen sich die Halterner Schornsteinfeger dennoch nicht. Sie sehen sich im internationalen Vergleich erstklassig ausgebildet. Alle sind zertifiziert und nehmen so häufig wie kaum andere Handwerker an Fortbildungen teil. Nachteile ergeben sich aus ihrer Sicht für die Hausbesitzer, die mehr Verantwortung tragen und voraussichtlich mit höheren Preisen rechnen müssen. „Wo der Markt geöffnet wurde, schnellten die Preise in die Höhe“, berichten die Handwerker.
Einen Geschäftszweig wollen sich die Schornsteinfeger künftig erobern. Weil für sie das Nebenarbeitsverbot wegfällt, dürfen sie als Energieberater tätig werden.
Kunden sollten sich über alle Neuerungen, die das Schornsteinfegerhandwerksgesetz, die Kehr-und Überprüfungsordnung, die Energieeinsparverordnung und die 1. Kleinfeuerungsanlagenverordnung betreffen, bei ihrem Schornsteinfeger erkundigen.















