Was tun, wenn?: Hilfe bei ungewollten Internet-Abos
HALTERN Der Betrüger schellt nicht mehr nur an der Haustür, er sitzt seit dem Internet-Zeitalter nur einen Mausklick entfernt.
Rechtsanwalt Manfred Bremkamp. (Foto: Iris Woitschell)
Entspannt bleiben
Wenn nur die Hälfte der Zahlung nachkomme, wären das immer noch eine Million Euro am Tag. Zahlt man nicht, kommt irgendwann Post. Bremkamp: „Die sagen dann mit bösen Worten, dass man zahlen soll.“ Denn auch Portokosten scheuen die Internetbetrüger nicht. Die wenigsten würden zum Anwalt gehen, denn dort kostet eine Sitzung, um beim Beispiel zu bleiben, deutlich mehr als 20 Euro.
Das sei gar nicht nötig. Bremkamp rät, die Emails und Briefe abzuheften und entspannt zu bleiben. Irgendwann würden die Betrüger das Interesse an einem verlieren. „Die setzen doch nur darauf, dass man Angst kriegt.“ Handeln müssen Verbraucher erst, wenn ein gelber Brief vom Gericht kommt. Dann müsse man laut Bremkamp aber auch nicht in Panik verfallen, sondern lesen und an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen machen und somit Widerspruch einlegen. Bremkamp appelliert an das Rechtsgefühl: „Das trügt selten.“ So sollte man immer in Alarmbereitschaft sein, wenn jemand an der Haustür klingelt und um eine Unterschrift für etwas bittet. „Man kann immer nein sagen“, erinnert Bremkamp. Ansonsten solle man lesen, was man unterschreibt und sich den Ausweis des vermeintlichen Gastes zeigen lassen. Haustürgeschäfte seien in der heutigen Zeit aber zu aufwändig, schließlich müsse man von Tür zu Tür laufen und die meisten Geschäfte lassen sich innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Manche Firmen versuchen ihre Mitmenschen zu betrügen, indem sie unbestellte Ware liefern und eine Rechnung dazu legen.
Ungewollte Warenlieferung
Was ist zu tun, wenn eine Kiste Wein bei angeliefert wird, die ich nicht bestellt habe? „Austrinken“, sagt Bremkamp und meint es ernst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: „Durch die Lieferung unbestellter Sachen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.“ Na dann Prost.



















