Fall Kandaouroff: Sozialrichter: Bluttat war kein Arbeitsunfall
HALTERN Der grausame Kopfschuss-Tod des Halterner Seehof-Chefs Klaus Kandaouroff ist kein Arbeitsunfall gewesen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat am Freitag eine Grundsatzklage der Witwe gegen die Berufsgenossenschaft abgewiesen.
„Ich bin sehr überrascht über die Entscheidung, vor allem weil sich das Sozialurteil im Wesentlichen ‚nur’ auf die Anklageschrift stützt“, sagte Anwalt Dr. Thomas Hölscher. „Es wäre in jeden Fall geboten gewesen, erst das Strafverfahren abzuwarten und die Arbeitsunfall-Frage zurück zu stellen.“
Schließlich würden gerade aktuell am Schwurgericht neue Ermittlungen und Überlegungen in Bezug auf den Tatort (Wurde die Leiche bewegt?) und die Tatzeit (Zeitsprünge auf dem Videofilm) angestellt.
Die Witwe (71) von Klaus Kandaouroff hatte im August 2011 Klage gegen die Berufsgenossenschaft erhoben. Der Tod des Seehof-Chefs sollte im Hinblick auf die Prüfung von Hinterbliebenen-Zahlungen durch die Unfallversicherung als „Arbeitsunfall“ eingestuft werden.
Vor der Haustür
Immerhin sei der 80-Jährige in der Tatnacht direkt vom Seehof-Hotel zum Anwesen nach Klostern gefahren, wo er kurz nach Öffnen der Tür von dem Halterner Kellner Mladen P. (43) erschossen wurde. Der „Angriff“ auf das Familienoberhaupt habe jedenfalls schon vor der Haustür begonnen.
Die Berufsgenossenschaft verwies darauf, dass der Hotelier, als der tödliche Schuss abgefeuert wurde, „die Schwelle der Tür überschritten“ habe. Damit sei der Arbeitsweg – und auch die Möglichkeit eines „Arbeitsunfalls“ – beendet gewesen. Die Sozialrichter schlossen sich diesen Argumenten voll an. „Herr Kandaouroff ist offensichtlich innerhalb des Hauses zu Tode gekommen“, hieß es. Ansprüche an die Unfallversicherung gebe es nicht.
Hölscher will nun mit der Witwe überlegen, ob sie das Urteil vom Landessozialgericht überprüfen lassen.


















