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Medienhaus Lensing
19.03.2010 18:18 Uhr
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Rechtsstreit an Realschule: Klassensprecherin erhebt Vorwürfe wegen sexueller Belästigung und fliegt von der Schule

SELM Schülerinnen und Eltern der Otto-Hahn-Realschule erheben Vorwürfe gegen einen Sportlehrer. Die Anschuldigen reichen bis hin zu sexueller Belästigung im Sportunterricht. Der Schulleitung sind die Vorwürfe bekannt. Als Reaktion hat sie eine Schülerin, die 14-jährige Jasmin E., wegen Verleumdung des Sportlehrers P. von der Schule verwiesen.Von Mathias Münch

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An der Otto-Hahn-Realschule in Selm tobt derzeit ein Rechtsstreit. 

Mit Hilfe des Selmer Rechtsanwalts Dieter Hoffert kämpfen Jasmins Eltern nun um die Wiederaufnahme der Schülerin an die Realschule. Das Ganze begann nach Angaben der Schülerin im vergangenen Herbst. Als Klassensprecherin der Klasse 8e wurde Jasmin von Mitschülerinnen aufgefordert, etwas zu unternehmen, damit der Sportlehrer sein Verhalten ändert oder aus der Klasse abgezogen wird.

Viele Gespräche

Mädchen sollen sich im Sportunterricht unwohl und zum Teil sexuell belästigt gefühlt haben. Durch Blicke, Gesten und Andeutungen, durch die Art und Weise, wie bestimmte Übungen durchgeführt wurden, durch Griffe bei Hilfestellungen. Die konkreten Vorwürfe sind in einem Schriftsatz des Rechtsanwaltes aufgeführt.

Jasmin und ihre Eltern sprachen den Klassenlehrer mehrfach an, zunächst bei einem Elternstammtisch, dann unter vier Augen. Doch der wollte nach Angaben der Eltern mit der Sache nichts zu tun haben. Schließlich brachte Jasmin die Vorwürfe in einer Versammlung der Klassensprecher zur Sprache. Dann wurde die Schulleitung aktiv. Der damalige Rektor Dr. Rainer Fiesel  forderte Jasmin und einige andere Mädchen auf, die Vorwürfe gegen den Sportlehrer niederzuschreiben. Nicht nur ihre eigenen Erlebnisse, sondern auch alles, was sie sonst noch darüber gehört haben.

Schulverweis und Androhung von Ordnungsmaßnahmen

Danach wurden die Mädchen zu Gesprächen vor einer Gruppe von Lehrern gebeten, teilweise allein, teilweise mit Eltern. Am Ende standen der Schulverweis durch eine so genannte Teilkonferenz für Jasmin und die Androhung von Ordnungsmaßnahmen, sollten die anderen ihre Verleumdungen nicht unterlassen. Eines der Mädchen wurde darauf hin von ihren Eltern an einer anderen Schule eingeschult. Eine Familie distanzierte sich von den Vorwürfen gegen den Sportlehrer. Die meisten Eltern wollen öffentlich nichts mehr sagen, weil sie weitere Konsequenzen für ihre Kinder fürchten.

Im Zuge der Auseinandersetzungen erstatteten Jasmins Eltern am 3. Dezember 2009, damals noch ohne anwaltlichen Beistand, Anzeige gegen den Sportlehrer. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund am 16. Dezember eingestellt. Begründung: Die Vorwürfe seien strafrechtlich nicht relevant, wie Pressestaatsanwältin Dr. Ina Holznagel auf Anfrage unserer Zeitung erklärte. „Die pädagogische Seite des Falles“, so Holznagel, „haben wir nicht zu bewerten.“ Am 5. Januar 2010 legte Rechtsanwalt Hoffert Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Die Entscheidung darüber ist noch offen.

„Nicht in Ordnung“

Die Pflegschaftsvorsitzende der Klasse 8e übt Kritik an der Vorgehensweise der Schulleitung: „Es ist nicht in Ordnung, wie mit den Kindern umgegangen wurde.“ Sie ist zwar nicht direkt betroffen, weil sie kein Mädchen in der Klasse hat. Und sie kann die Vorwürfe im Einzelnen nicht beurteilen. Allerdings hat sie von Eltern anderer Klassen gehört, dass sich Kinder bei dem Sportlehrer sehr unwohl fühlten.

Der ehemalige Realschulrektor Dr. Rainer Fiesel, der seit Anfang Februar Dezernent bei der Bezirksregierung in Arnsberg ist, war trotz mehrmaliger Versuche nicht für eine Stellungnahme zum Fall Jasmin E. zu erreichen.
Die kommissarische Schulleiterin Christiane Kräling-Lietzke wollte sich zu dem Fall nicht äußern, weil es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Sie verwies an die Bezirksregierung. Auch dort bekamen wir keine näheren Auskünfte. Pressesprecher Christoph Söbbeler verwies ebenfalls auf das schwebende Verfahren, stellte aber zum Vorgehen der Schulleitung gegen die Mädchen fest: „Die Schulleitung hat sich korrekt verhalten, sonst hätten wir den Widerspruch gegen den Schulverweis nicht abgewiesen.“

Formfehler: Mädchen darf vorerst wieder zur Schule

Gegen den Schulverweis hat Rechtsanwalt Hoffert Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Gegen die aufschiebende Wirkung dieser Klage ordnete die Schulleitung die sofortige Vollziehung des Verweises an.

Dagegen wiederum erstritt der Anwalt jetzt einen Teilerfolg. Vorgestern, am 18. März, stellte das Gericht wegen eines Formfehlers der Schulleitung die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Schulverweis wieder her. Ab sofort darf Jasmin also wieder zur Schule gehen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Schulleitung darauf reagiert und wie das Verwaltungsgericht in der Hauptsache entscheidet. Jasmins Eltern geben nicht auf: „Unsere Tochter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Wir möchten nur, dass sie zu ihrer Schule gehen kann.“ Zurzeit bekommt sie Nachhilfeunterricht, um nicht zu viel zu verpassen. Der Sportlehrer ist für Monate langfristig krank geschrieben. 
 
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