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Was muss bei Hartz IV geändert werden?
am 9. Februar 2010 12:25 Uhr
Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was das unterm Strich für die Empfänger heißt, muss die Regierung bis Ende des Jahres festlegen. Was muss Ihrer Meinung nach geändert werden? Wie viel Unterstützung sollten Familien wie die Kerber-Schiels aus Dortmund vom Staat bekommen?
Mit dem Urteil in Karlsruhe ist auch eine Debatte um das Lohnniveau in Deutschland entbrannt. Wie hoch dürfen Hartz-IV-Sätze sein, dass sich Arbeitnehmer nicht benachteiligt fühlen?
 
 Kommentare
von Hase43 am 09.02.2010 19:53
Höhe der Hartz-IV-Sätze
Jeder bekommt Kindergeld egal wie hoch sein Einkommen ist und ob er es braucht.Bei Hartz-IV zählt das aber dann plötzlich als EINKOMMEN.D.h.:Von den 215,-€ die einem Kind als Regelsatz zustehen wird das komplette Kindergeld abgezogen und nur die Differenz ausgezahlt.Man sieht also tatsächlich nur 31,-€ die vom Amt für das Kind bezahlt werden.Die Mütter die Hartz-IV abhängig sind werden wie Mütter 2. Klasse behandelt indem man sie bestraft weil sie ja mit dem Kind "Einkommen" erwirtschaftet haben indem sie lediglich der staatlichen Aufforderung gefolgt sind.Dieser Aufforderung ist Fr.v.der Leyen auch gefolgt und bekommt zu ihrem fürstlichen Gehalt das Kindergeld noch oben drauf.Da ist es dann plötzlich kein Einkommen mehr sondern eine Pflichtzuwendung des Staates die jedem Bb zusteht.Kurz:Alles das was jeder Bb vom Staat automatisch bekommt einschließlich den 400,-€ steuerfreies Einkommen sollte nicht auf Hartz-IV angerechnet werden als Arbeitsanreitz.

von poetten am 09.02.2010 20:03
Änderung der Hartz IV Sätze
Hartz IV hin oder her. Wenn ich aber sehe das die Dortmunder Familie Kerber-Schiel von ihren ach so wenigem Hartz IV und der Halbtagsstelle des Ehemannes (zusammen 2500 € !!!!! ) lieber 2 Computer, 2TFT Monitore, einen chicen Flachbildfernseher und wer weiß was noch kauft, anstelle von Lebensmittel, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder kann das Hartz IV Geld doch wohl gar nicht so gering sein!
Das nenne ich : JAMMERN AUF HÖCHSTEM NIVEAU !!!!

von vaikl am 09.02.2010 20:24
@Hase43
Nun, der Staat hat ja nun den Auftrag vom Bundesverfassungsgesetz bekommen, genau zu definieren, was der Mensch tatsächlich zum Existenzminimum braucht. Da werden diese "Automatismen" garantiert nicht mehr dazu gehören. Und es wird auch Niemand mehr solche Leistungen als "gott-", besser als staatsgegeben einfordern können.

Danken können Sie den klagenden Linksideologen für soviel "Einsicht".

von unbekannt am 09.02.2010 20:28
durch das kindergeld erhöhung hartz iv gekürzt
auf einer seite erhöht an anderer seite gekürtzt einfach nicht in ordnung;ES IST SO SCHON SCHWIERIG FÜR DIE KINDER SCHULSACHEN KLEIDUNG HAUSHALTSGERÄTE ZU BESORGEN DA DAS GELD NUR FÜR LEBENZMITTEL REICHT;SO JETZT AN ALLE DIE NICHT VOM HARTZ IV LEBEN SEIT FROH DAS IHR EUREN KINDERN WÜNSCHE ERFÜLLEN KÖNNT ; WAS WÄRE WEN IHR HARTZ IV BEKOMEN WÜRDET ;

von gemini am 09.02.2010 22:17
Hartz 4
Das KG angerechnet wird mag nicht in Ordnung sein. War aber auch früher schon so und von daher nicht neu.
wenn ich nur von staatlicher Hilfe lebe wird ebe alles gegeneinander aufgerechnet.Und auch KG ist eine staatliche Zahlung, also eine Art Sozialtransfer.

von Junimond am 10.02.2010 08:02
Kindergelderhöhung kommt nicht an
Jetzt begrüßt Frau v. d. Leyen dieses Urteil und flötet, dass dies ein Sieg für die Kinder wäre!
Wie kann man nur so scheinheilig sein?
Schließlich ist sie es, die auf die Rückzahlung der 20,- € Kindergelderhöhung von Hartz IV Empfängern besteht!

von Junimond am 10.02.2010 08:09
@ poetten
Genau das waren meine Gedanken auch!

Wie oft ist es doch auch so, dass, wer mehrere Kinder hat, die Kinder untereinander die Kleidung abtragen lässt, die Spielsachen weiter benutzen lässt usw.
Es ist nicht nötig, für jedes Kind alles neu anzuschaffen!
Ich verstehe nicht, dass wer schon ewig von Hartz IV lebt, sich auch noch einen Haufen Kinder anschaffen muss! Das zeugt mM. von wenig Verantwortungsbewusstsein!

von unbekannt am 10.02.2010 09:08
Hartz 4 und Kindergeld
Kindergeld = staatliche leist und
Hartz 4 = staatliche Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhalts, bezahlt durch den Steuerzahler.
Grundsicherung heißt: Nur für das Nötigste.
Mir tun nur die Leid, die unverschuldet da hineingeraten, doch es gibt einfach zuviele Schmarotzer, die es sich seit Jahren auf Staatskosten gut gehen lassen, denen sollte man das Handwerk legen.
Hartz 4 sollte nur den Menschen gezahlt werden, die in *NOT* sind.


von unbekannt am 10.02.2010 09:10
Hartz 4 und Kindergeld
Kindergeld = staatliche leist und
Hartz 4 = staatliche Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhalts, bezahlt durch den Steuerzahler.
Grundsicherung heißt: Nur für das Nötigste.
Mir tun nur die Leid, die unverschuldet da hineingeraten, doch es gibt einfach zuviele Schmarotzer, die es sich seit Jahren auf Staatskosten gut gehen lassen, denen sollte man das Handwerk legen.
Hartz 4 sollte nur den Menschen gezahlt werden, die in *NOT* sind.

Hartz 4 ist kein Einkommen sondern eine Unterstützung zum Lebensunterhalt, wer mehr will soll arbeiten gehen.

von paffi am 10.02.2010 16:58
Naherholung Hartz4
Nettoeinkommen 2.500 € inc. Hartz4 !2 Computer, 2TFT Monitore, einen chicen Flachbildfernseher! Jeder der einre Arbeit als Handwerker etc. nachgeht fühlt sich angesichts der Forderung einer Erhöhung verarscht! Und da spricht der Vater auch noch vom Reitunterricht, falls er vom Geld des blöden Steuerzahlers mehr Hartz4 bekommt. Gnädige Frau, suchen Sie sich Arbeit als Altenpflegerin sind Sie händeringend gesucht!! Und:
Wer staatlich bzw. vom Steuerzahler alimentiert wird sollte auch im Gegenzug zur gemeinnützigen Arbeit = Gegenleistung verpflichtet werden. Alles andere ist asozial!

von rakan am 10.02.2010 17:42
Wir, Benachteiligt ?
Daß demjenigen der in eine Notlage gerät, geholfen werden muss, ist selbstverständlich. Aber sollte man die Frage der Solidarität auch mal anders herum stellen. Wer nichts für die Allgemeinheit tut,kann was von der Allgemeinheit verlangen? Der deutsche Arbeitnehmer wird doch schon lange an der Nase herum geführt.Ich habe schon seit einigen Jahren den Eindruck, dass eigentlich nur noch sozialromantisch veranlagte Enthusiasten regelmäßig zur Arbeit gehen. Die sich dann auch noch mit einem ganz geringfügigen Mehr an Einkommen zufrieden geben müssen. Arbeit lohnt sich doch schon lange nicht mehr. Geht ein Hartz IV Empfänger noch einem Minijob nach, liegt er finanziell schon deutlich vorne. Hat außerdem noch viel mehr freie Zeit. Leben was willst du mehr. Dazu wird mit Sicherheit die Düsseldorfer Tabelle entsprechend angepasst. Also werden geschiedene Väter noch einmal deutlich zur Kasse gebeten. Danke auch. Solche Aktionen braucht der Arbeitnehmer, wie ein Loch im Kopf.

von Sagittarius am 10.02.2010 19:11
Hartz 4 - Erhöhung
Mich freut diese Erhöhung!! Ich betreibe 2 gut gehende Trinkhallen! Meine besten Kunden sind die, die Hartz 4 erhalten! Bald wird mein Umsatz noch besser sein!

von unbekannt am 10.02.2010 21:07
@arto@live
Ja was denken sie denn, dass eine Familie, die für ihren Lebensunterhalt arbeitet ihren kindern alles bieten kann? Ein Normalverdiener hat oft kaum mehr zur Verfügung als ein Hartz 4er, nur er muss jeden Morgen früh aufstehen um die Brötchen für seine Familie zu verdienen, während der Hartz 4er sich nochmal umdrehen kann,die Kohle kommt von alleine.Bei vielen werden zusätzlich die Kinder im Tageseinrichtungen untergebracht, weil der Alltag mit Kindern soo anstrengend ist. Ich könnte ko....en.

von unbekannt am 10.02.2010 21:16
Hallo Sagittarius
An ihrem Beitrag ist viel wahres dran. Sicherlich gibt es viele wirklich Bedürftige, für diese Menschen sollte Hartz 4 dasein,die gehören sicher nicht zu ihren Stammkunden, nicht aber für all die Schmarotzer, die sich lieber mit Alkohol und Tabak ihre endlose Freizeit versüßen, anstatt ihren Kindern etwas Gutes zutun,oder auch nur einen Gedanken an ehrliche Arbeit zu verschwenden.

Weiterhin guten Umsatz*g*

von unbekannt am 10.02.2010 21:18
@rakan
Sie sprechen mir aus der Seele.


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