Hintergründe und Rückblick
Opels langer Weg
Alle Entwicklungen beim Großkonzern und dem Werk in Bochum. mehr...
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BRÜSSEL/BERLIN Wochenlang hagelte es Proteste, jetzt reagiert die EU-Kommission. Das Acta-Abkommen wird juristisch überprüft. Das oberste EU-Gericht soll klären, ob Acta EU-Recht verletzt. Viele Staaten dürften jetzt bei der Unterzeichnung erst mal abwarten.
Ein Teilnehmer bei einer Kundgebung gegen ACTA in Athen. Foto: Simela Pantzartzi (Foto: dpa)
Das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen Acta bleibt erst einmal in der Schublade. Nach heftiger Kritik legt die Brüsseler Kommission das unter anderem mit den USA und Japan vereinbarte Vertragswerk zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll klären, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer klugen Entscheidung.
Kritiker kritisieren Freiheitsentzug
Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche. Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: „Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“, sagte der Kommissar.
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