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Medienhaus Lensing
22.02.2012 17:27 Uhr
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Gericht soll prüfen: Kommission schiebt Acta auf die lange Bank

BRÜSSEL/BERLIN Wochenlang hagelte es Proteste, jetzt reagiert die EU-Kommission. Das Acta-Abkommen wird juristisch überprüft. Das oberste EU-Gericht soll klären, ob Acta EU-Recht verletzt. Viele Staaten dürften jetzt bei der Unterzeichnung erst mal abwarten.dpa

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Ein Teilnehmer bei einer Kundgebung gegen ACTA in Athen. Foto: Simela Pantzartzi (Foto: dpa)

 Das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen Acta bleibt erst einmal in der Schublade. Nach heftiger Kritik legt die Brüsseler Kommission das unter anderem mit den USA und Japan vereinbarte Vertragswerk zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll klären, ob Acta mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer klugen Entscheidung.

Kritiker kritisieren Freiheitsentzug

Die Richter sollten klären, ob das Abkommen dem EU-Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz sowie dem Schutz des geistigen Eigentums entspreche. Damit wolle die EU-Kommission der internationalen Kritik entgegentreten: „Die Debatte muss sich auf Fakten und nicht auf falsche Informationen oder Gerüchte gründen“, sagte der Kommissar.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Vertrag Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

Text einstimming angenommen

Der EU-Ministerrat hatte den Text im Dezember einstimmig angenommen und die Staaten autorisiert, den Vertrag zu unterzeichnen. Auch das Europaparlament werde noch darüber abstimmen, sagte De Gucht. Nun könne sich dieser Prozess verzögern: „Ich gehe davon aus, dass der Ratifizierungsprozess solange ausgesetzt wird, bis das Urteil vom Europäischen Gerichtshof vorliegt.“ Nach Einschätzung des Bundesjustizministeriums wird sich der Prozess dadurch um ein bis zwei Jahre verzögern.

Der Verein Digitale Gesellschaft warf der Kommission vor, auf Zeit zu spielen. „Sie hofft, dass die Proteste gegen das Abkommen nach einem langen EuGH-Verfahren vergessen sind und die Nutzer nicht mehr auf die Straße gehen“, schrieb der Vorsitzende der Organisation, Markus Beckedahl, in einer Mitteilung. Bereits im Laufe diesen Jahres komme „ACTAs kleiner Bruder“ auf den Tisch. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum (IPRED) werde weitere Verschärfungen bei der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverstößen mit sich bringen.

De Gucht verteidigte erneut das Abkommen. Acta werde helfen, Arbeitsplätze zu schützen. „Acta wird keine Webseiten schließen und auch nicht die Rede- oder Internetfreiheit einschränken“, sagte der Kommissar. EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die für Grundrechte zuständig ist, betonte hingegen die Bedeutung der Freiheitsrechte im Internet: „Copyright-Schutz kann niemals eine Aufhebung der Meinungs- oder Informationsfreiheit rechtfertigen.“
 



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