Medienhaus Lensing
19.04.2012 16:17 Uhr
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Flughafen Köln/Bonn: Gericht lehnt generelles Nachtflugverbot ab

MÜNSTER Kein totales Nachtflugverbot für Köln/Bonn: Die Richter lehnten Klagen von Nachbarn ab. Denen ging es vor allem um die Frachtflüge. Die Anwohner wollen nicht lockerlassen und selbst „Radau machen“.dpa

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Die Richter in Münster haben ein generelles Nachtflugverbot in Köln/Bonn abgelehnt. (Foto: dpa)

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Anlieger des Flughafens Köln/Bonn sind mit der Forderung nach einem generellen Nachtflugverbot vor Gericht gescheitert. Mehrere Klagen der Städte Siegburg und Lohmar sowie eines Privatmannes aus der Umgebung wies das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag ab.
 
Die mehr als 50 Jahre alte Betriebsgenehmigung für Köln/Bonn ist laut Urteil auf juristischem Wege nicht mehr anfechtbar. „Da Änderungen zu schaffen, ist nicht Aufgabe des Gerichts, sondern der Politik“, sagte der Senatsvorsitzende Dirk Lechtermann. Den Klägern ging es in erster Linie um den nächtlichen Frachtverkehr. Denn für die Passagierjets plant die Landesregierung inzwischen, ein Verbot von Starts und Landungen von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr zu verhängen.

"Wir werden nun Radau machen"
 
Siegburg und Lohmar liegen in der Einflugschneise. Die Jets fliegen in 700 bis 900 Meter Höhe über den Orten. Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn (CDU) beschrieb im Prozess eindringlich das Leid der Anwohner. „Können Sie ermessen, was die Leute dort mitmachen? Nacht für Nacht zu erleben, dass man ab 4.00 Uhr früh im Drei-Minuten-Takt geweckt wird“, schilderte der CDU-Politiker. 400 000 Menschen in der Region müssten damit leben. „Ich kann zu Hause nicht erklären, dass dieser Fall einfach zur Seite gelegt wird.“ Nach dem Urteil sagte Huhn, die Proteste gingen weiter. Man werde die Öffentlichkeit suchen. „Wir werden nun Radau machen.“

Rechtslage eindeutig
 
Im vorigen Jahr gab es in Köln/Bonn in den Stunden von 22.00 bis 6.00 Uhr mehr als 34 000 Flüge, davon mehr als 20 000 Frachtflüge. „Es ist uns durchaus klar, dass dies kein Ergebnis ist, das Sie zufriedenstellt“, sagte der Vorsitzende über die Entscheidung seines Senats. Er betonte ausdrücklich: „Unsere Aufgabe ist es, uns an der gegebenen Rechtslage zu orientieren.“ Diese Rechtslage sei eindeutig. Zwar habe es nie ein Planfeststellungsverfahren gegeben. Der Gesetzgeber habe jedoch 1999 festgesetzt, dass Köln/Bonn so zu behandeln sei, als habe es das gegeben. Damit ist der Flughafen vor Anfechtungen auf dem Rechtsweg geschützt.
 
Der Flughafen Köln/Bonn begrüßte die Entscheidung. „Nach all den Nackenschlägen, die der Luftverkehr in den letzten Monaten hat einstecken müssen, freuen wir uns über dieses positive Urteil“, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Michael Garvens. „Das ist ein Erfolg auf der ganzen Linie. Das Gericht hat uns in unserer Rechtsauffassung bestärkt und hat bestätigt, dass die Verlängerung unserer aktuellen Nachtflugregelung bis 2030 rechtens war.“ 
 

 
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