Polizisten beleidigt und bespuckt: Verfahren muss neu verhandelt werden

Der Berufungsprozess vor dem Landgericht nahm eine überraschende Wendung. © dpa
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Die Tat liegt lange zurück, auch das Urteil. Aufgerollt werden muss jetzt alles neu, weil der Angeklagte erfolgreich Revision eingelegt hat beim Bundesgerichtshof. Ein Ahauser soll im Mai 2020 gegenüber Polizeibeamten tätlich gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aus Ahaus unter anderem vor, sich am 10. Mai 2020 in Ahaus den Aufforderungen der wegen einer nächtlichen Ruhestörung herbeigerufenen Polizeibeamten widersetzt zu haben. Er soll die Polizisten zunächst beleidigt haben, bei seiner Festnahme soll er die Polizeibeamten zudem getreten und geschlagen sowie einen Polizisten auch angespuckt haben.

Lange Liste von Straftaten vorgeworfen

Der Ahauser wurde vom Landgericht Münster im Februar 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Zur Last gelegt wurden ihm eine ganze Liste von Straftaten: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei Fällen, tätliche Beleidigung und Beleidigung. Dazu kam noch der Vorwurf einer an einem anderen Tag begangenen gefährlichen Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und dazu noch Freiheitsberaubung.

Eine andere Strafe sei seinerzeit noch miteinbezogen worden, teilt jetzt die Pressestelle des Landgerichts mit. Der Angeklagte hatte nach dem Urteil Rechtsmittel eingelegt. „Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 26.10.2021 bezüglich der Einzelstrafe wegen der zwei Körperverletzungen sowie des Gesamtstrafenausspruchs aufgehoben und unter Aufrechterhaltung des Urteils im Übrigen die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen“, heißt es in der Pressemitteilung.

So wird neu verhandelt am Mittwoch, 12. Oktober, ab 9 Uhr im Saal A10 im Landgericht Münster, Große Strafkammer.

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