St.-Marien-Krankenhaus Ahaus-Stadtlohn-Vreden lockert Besuchsregeln

Besucher können künftig zu erweiterten Zeiten die Patienten besuchen.
Besucher können künftig zu erweiterten Zeiten die Patienten besuchen. © Markus Gehring
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Das St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Stadtlohn-Vreden hat seine Besucherregelung angepasst. Angehörige können Patienten zwischen 10 und 18 Uhr besuchen. Die Ausweitung der Besuchszeiten ist ab sofort gültig, heißt es in einer Pressemitteilung des Klinikums Westmünsterland.

Für den Genesungsprozess der Patienten ist der Besuch von Angehörigen und Familie sehr bedeutsam. Die Lockerung der Besuchszeiten in den drei Einrichtungen ist daher ein wichtiger Schritt, diese Kontakte im Rahmen der weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen.

Pro Tag und Patient ist maximal ein Besuch durch eine Person erlaubt. Ein Besuch ist im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr für maximal 60 Minuten möglich.

Weiterhin gilt, dass sowohl im Krankenhaus als auch in den Patientenzimmern durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Bei Bedarf kann dieser beim Betreten des Krankenhauses durch die Mitarbeitenden ausgehändigt werden.

1G-Regelung gilt weiterhin

Für alle Besucher der drei Krankenhäuser gilt wie bislang die „1G“-Regelung, sodass ein tagesaktuelles negatives Testergebnis nachgewiesen werden muss. Der Test muss durch eine offizielle Teststelle durchgeführt werden.

Selbsttests werden nicht akzeptiert. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an den Bürger-Schnellteststellen an den Krankenhausstandorten in Ahaus und Stadtlohn testen zu lassen.

Die Termine können weiterhin über die Chayns-App oder die Webseite

corona.chayns.de. gebucht werden. Hier ist im Rahmen der Selbstauskunft die Angabe des beabsichtigten Besuchs oder der Behandlung in einem Krankenhaus auswählbar, ein Nachweis ist deshalb nicht notwendig.

Ausnahmen in Einzelfällen

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden.

Für Mütter und Neugeborene hat das Ahauser Krankenhaus parallel zu den neuen Besuchszeiten eine Möglichkeit geschaffen, weiterhin die benötigte Ruhe, die Vermeidung von kindlichem Stress und die Förderung einer gesunden Stillbeziehung sicherzustellen.

So sind Besuche auf der Wöchnerinnenstation für Großeltern zusätzlich zwischen 14 bis 18 Uhr möglich. Gerne können auch Geschwisterkinder einmal pro Tag mit dem Vater zu Besuch kommen.