Weiterhin kommt es zu krankheitsbedingten oder quarantänebedingten Personalausfällen in den Krankenhäusern des Klinikums Westmünsterland. „Das führt dazu, dass es in den Krankenhäusern zu Leistungseinschränkungen kommen kann“, teilt Anja Jimie von der Unternehmenskommunikation mit.
Patienten würden in diesen Fällen immer rechtzeitig durch das Krankenhaus informiert und es werde immer genau geschaut, bei welchen Aufnahmen eine Verschiebung medizinisch vertretbar ist. „Wir stimmen uns darüber hinaus täglich und gegebenenfalls stündlich mit dem Rettungsdienst des Kreises Borken sowie den anderen Krankenhäusern im Klinikum Westmünsterland ab, um die Notfallversorgung zu gewährleisten“, so Anja Jimie weiter.
Die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion in den Krankenhäusern ist in den vergangen Tagen gleich geblieben und befindet sich nach wie vor noch auf einem hohen Niveau. Im Klinikum Westmünsterland sind aktuell 69 Covid-Patienten (+1 Patient im Vergleich zur Vorwoche) in stationärer Behandlung. 2 davon benötigen eine intensivmedizinische Betreuung. Davon versorgt das:
- St.-Marien-Krankenhaus Ahaus: 23 Covid-Patienten, einer davon auf der Intensivstation (+4 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
- St.-Agnes-Hospital Bocholt: 33 Covid-Patienten, keiner davon auf der Intensivstation. (+9 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
- St.-Marien-Hospital Borken: 12 Covid-Patienten, einer davon auf der Intensivstation. (-11 stationäre Patienten im Vergleich zur Vorwoche)
- Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn: 1 Covid-Patient, nicht auf der Intensivstation (-1 stationärer Patient im Vergleich zur Vorwoche)
Coronainfektion sorgt für Verschlechterung von Grunderkrankungen
In der aktuellen Omikronwelle gibt es im Klinikum Westmünsterland eine weiterhin wachsende Gruppe von Patientinnen und Patienten, die Sars-CoV-2-positiv sind, bei denen der Aufnahmegrund aber vorrangig eine andere Erkrankung ist. Es handelt sich dabei oftmals um Patienten, bei denen die Coronainfektion zu einer Verschlechterung der Grunderkrankung beiträgt.
„Es wäre deshalb irreführend, in diesen Fällen von einem bedeutungslosen Zufallsbefund von Sars-CoV-2 auszugehen“, so die Klinik-Sprecherin. Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen einer stationären Aufnahme mit der Hauptdiagnose Covid oder einer stationären Aufnahme mit der Nebendiagnose Covid ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll möglich. Die Unterscheidung von Covid als Haupt- oder Nebendiagnose spielt für die Krankenhäuser in der Behandlung eine untergeordnete Rolle. In beiden Fällen sind in der stationären Versorgung die gleichen aufwendigen Schutz- und Isolierungsmaßnahmen zu treffen.
Auslastung der Intensivbetten
Von insgesamt regelhaft 55 betriebenen Betten waren am Mittwoch, 13. April, 34 belegt (im Notfall sind maximal 70 Betten betreibbar).
Auf den Intensivstationen der Krankenhausstandorte, an denen eine intensivmedizinische Betreuung von Covid -Patienten stattfindet, sieht die Situation aktuell wie folgt aus:
- Im St.-Marien-Krankenhaus Ahaus: von 12 Intensivbetten sind 6 belegt.
- Im St.-Agnes-Hospital Bocholt: von 22 Intensivbetten sind 18 belegt.
- Im St.-Marien-Hospital Borken von 12 Intensivbetten sind 8 belegt.
Besuchsmöglichkeiten unter 1G-Regel
Weiterhin besteht an allen Krankenhausstandorten die Möglichkeit, dass Patienten Besuch empfangen. Die Besuchsmöglichkeiten sind jedoch eingeschränkt und unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Aktuell gilt an allen Krankenhausstandorten eine 1G-Regel, das heißt Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Weiterhin gilt in allen Einrichtungen die Maskenpflicht. Regelungen können sich im Detail an den einzelnen Krankenhausstandorten aufgrund unterschiedlicher Infektionslagen, Infrastruktur und Fachabteilungen unterscheiden und werden durch die örtlichen Krankenhausbetriebsleitungen bestimmt.