Bei zwei Zwangsversteigerungen heißt es jetzt wieder: Ohne jede Gewähr Thomas Schroeter Redakteur 21.10.2021 20:00 Uhr Teilen In Merkliste übernehmen Diese weiße Doppelhaushälfte an der Kreuzstraße kommt Ende November am Amtsgericht unter den Hammer. © Thomas Schroeter Eine Zwangsversteigerung ist immer auch ein bisschen Glücksspiel. Denn eine Gewährleistung gibt es nicht. Das gilt es auch bei zwei anstehenden Terminen zu Doppelhaushälften zu bedenken. 2 Min Lesezeit Verkehrswert liegt weiter bei 167.000 EuroGrundstück ist nur 136 Quadratmeter groß