Bormann beharrt in Brunnenfrage auf Urheberrecht – Experte sieht gute Argumente
Ein Teil des Kunstwerks von Jan Bormann auf dem Lambertusplatz soll weg: So sagt es die Feuerwehr, so sieht es der 1. Beigeordnete Michael Eckhardt. Der Künstler beharrt auf seinem Urheberrecht.
Das Urheberrecht ist ein starkes Recht. Es schützt das geistige Eigentum des Urhebers an seiner Schöpfung. Das beginnt mit der Fertigstellung des Werkes und endet auch nicht mit dem Tod des Urhebers. Auf das Urheberrecht beruft sich der Künstler Jan Bormann, wenn es um die Gestaltung des Lambertusplatzes geht.
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