Trotz Corona: Bezirksvertreter tagen und begrüßen einen „Neuen“
Sie haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht: Soll die Hombrucher Bezirksvertretung am 26. Januar angesichts hoher Corona-Zahlen überhaupt tagen? Jetzt ist die Entscheidung gefallen.
Man darf, wenn es sein muss: Sitzungen von Bezirksvertretungen und Ausschüssen sind nach Paragraph 13 der Corona-Schutzverordnung zulässig und durchführbar, „soweit sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 31. Januar verlegt werden können“. Also getagt werden darf nur, wenn das zwingend nötig ist.
Entscheidung im Einzelfall
Rückkehr in den heimischen Stadtbezirk
Sitzungsteilnehmer sollen FFP2-Masken tragen
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