Kickende Jugendliche: Ordnungsamt sieht sich nicht allein verantwortlich
An mehreren Tagen haben sich zumeist junge Leute auf einem Dortmunder Fußballplatz getroffen – ohne Maske und Abstand. Anwohner informierten das Ordnungsamt und die Polizei. Erst am vierten Tag löste der städtische Ordnungsdienst die unerlaubte Zusammenkunft auf.
Auf eine Anfrage dieser Redaktion nimmt die Stadt nun ausführlich Stellung. Stadtsprecher Maximilian Löchter bestätigt die Protokolle von Anwohnern. Sie hatten in der vergangenen Woche die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung notiert und mehrfach gemeldet.
Die erste Beschwerde sei über das Bürgertelefon bereits am Dienstag erfolgt. „Ein Außendienstteam des Ordnungsamtes hat noch am selben Tag die Örtlichkeit aufgesucht, ohne dass dort allerdings zu diesem Zeitpunkt Beanstandungen festzustellen waren“, schreibt Löchter.
Hohes Einsatzaufkommen und andere Prioritäten
Die nächste Beschwerde sei am Donnerstag eingegangen. Aufgrund eines hohen Einsatzaufkommens und „prioritärer Einsätze während der relevanten Zeit“ habe der Ordnungsdienst an diesem Tag keine Kontrollen mehr durchführen können.
„Am Samstag schließlich ist die Bezirkssportanlage dann aufgrund eines erneuten Hinweises in den Nachmittagsstunden nochmals kontrolliert worden“, erklärt der Stadtsprecher. „Mehrere Personen verließen beim Erblicken der Einsatzkräfte das Gelände, einige Personen wurden angesprochen und Verwarnungen ausgesprochen.“
Vier Fußbälle, ein Fahrrad und ein Roller seien auf dem Platz zurückgeblieben. Von den noch Anwesenden hätten niemand sagen können, wem die Sachen gehören. Seit Dienstag (2.3.) liegen Bälle und Räder nun im Fundbüro.
Verweis auf Coronaschutzverordnung
Löchter widerspricht dem Eindruck, der Einsatz am Samstag sei erst auf massiven Druck durch Bezirksbürgermeister Heiko Brankamp erfolgt. „Das Ordnungsamt geht grundsätzlich jeder eingehenden Beschwerde zeitnah und in Abhängigkeit von der Einsatzlage und den verfügbaren Ressourcen nach“, schreibt der Sprecher. „Dies gilt ausdrücklich ungesehen der Person des Hinweisgebers.“
Auf anderen Sportplätzen habe das Ordnungsamt nur „gelegentlich“ bei Kontrollen vergleichbare Verstöße vorgefunden und unterbunden. „Diesbezügliche Beschwerden gehen allerdings nur sehr vereinzelt beim Ordnungsamt ein“, schreibt der Stadtsprecher.
Er weist schon zu Beginn seiner Stellungnahme auf die aktuell geltende Coronaschutzverordnung vom 22. Februar hin. Die erlaube lediglich „Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel“ – und mit einem Mindestabstand von fünf Metern.
Die Schutzverordnung nehme auch die für die Sportanlagen Verantwortlichen in die Pflicht: unzulässige Nutzungen seien auszuschließen. Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund würden alle im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen geschlossen halten.
Vereine müssen „angemessen kontrollieren“
Maximilian Löchter weist die Vereine auf ihre Pflichten hin: Sie seien angehalten, zum Beispiel über ihre Platzwarte die Sperre „angemessen zu kontrolllieren“. Er räumt jedoch ein, dass sich manche Sportler trotz Verbots „gelegentlich auch illegal Zugang zu den Sportanlagen“ verschaffen.
„Der für die Bezirkssportanlage Lütgendortmund verantwortliche Verein wird noch einmal zu dem Verbot der Sportplatznutzung bzw. den Überprüfungen sensibilisiert“, schreibt Löchter. „Das Ordnungsamt wird ergänzend angemessen kontrollieren.“
Der Stadtsprecher appelliert an die Bevölkerung, die Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten. Und: „Es liegt auf der Hand, dass die Sicherheitsbehörden und ihre Partner (auch die Vereine) eine vollständige, jederzeitige Kontrolle des Stadtgebietes weder erreichen können noch ist dies sicher erstrebenswert.“