Schulweg für I-Dotz: Die Länge des Wegs entscheidet – nicht die Kürze
Kurze Beine, kurze Wege. Der Grundsatz gilt in der Regel bei Grundschülern. Nicht im Fall der abgelehnten Einschulung von Ben. Kurios: Ist der Weg schon lang, darf er auch noch länger werden.
Der fünfjährige Ben wird im Sommer eingeschult. Allerdings wohl nicht an der Grundschule, an der ihn seine Eltern angemeldet haben. Die Westhausen-Grundschule in Dortmund-Westerfilde schickte Bens Eltern einen ablehnenden Bescheid: 86 Anmeldungen für 81 Plätze in den drei Eingangsklassen. Neben Ben sind vier weitere Kinder betroffen.
Nähe zur Nachbarschule spielt keine Rolle
Schulleiterin berät für „eine gute Lösung“
Nähe zur Kita war kein Kriterium
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