Stadt Dortmund: Verstöße bei Rocker-Beerdigung „nicht nachweisbar“
In der vergangenen Woche sorgte eine große Beerdigung in Dortmund-Huckarde für Aufsehen. Familienmitglieder und ein großer Freundeskreis verabschiedeten sich von einem Mitglied der Rocker-Gruppe namens „Bandidos“.
Zur Beerdigung kamen viele Clubmitglieder – auch mit Motorrädern. Das sorgte in Huckarde für Furore. Anwohner meldeten sich bei der Redaktion und beschrieben, dass einige Trauer-Gäste sehr eng beieinander stünden und keine Maske trügen.
Nicht alle Trauernde tragen eine Maske
Daraufhin recherchierte die Redaktion vor Ort. Viele Dortmunder fragen sich, ob es erlaubt war, dass so viele Menschen an der Beerdigung teilnahmen. Und waren erbost, weil sich nicht alle an die Masken-Regel hielten. Das zeigen RN-Fotos und Bilder, die offensichtlich von Gästen der Trauerfeier bei Facebook gepostet wurden.
Die Redaktion hat bei der Stadt Dortmund nachgefragt, ob es sich dabei um Verstöße der Coronaschutzverordnung NRW handelte. Der Pressesprecher der Stadt Dortmund, Maximilian Löchter, verweist daraufhin auf die geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung NRW:
- Es gebe keine Begrenzung der Teilnehmerzahl von Beerdigungen.
- Beerdigungen seien erlaubt, ab 25 Personen gelte auch im Freien Maskenpflicht.
- Der Abstand müsste auch während einer Beerdigung eingehalten werden (1,50 Meter, außer zwischen Angehörigen eines Hausstandes plus einer weiteren Person).
- nahe Angehörige dürfen auf Beerdigungen den Mindestabstand unterschreiten, für diese gilt einfache Rückverfolgung.
Laut dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales von NRW sind „Treffen naher Angehöriger bei Beerdigungen“ erlaubt.
Der Bestatter muss die Liste der Teilnehmer mit ihrem Namen, Anschriften und Telefonnummern für vier Wochen lang aufbewahren, erklärt Löchter.
Das Ordnungsamt war nicht vor Ort. „Es bestand auch grundsätzlich keine Veranlassung dazu“, sagt der Sprecher. Das Ordnungsamt respektiere die besondere Situation von trauernden Menschen während einer Beerdigung und gehe grundsätzlich davon aus, „dass die Trauergemeinde die Regeln beachtet“.
„Nicht recherchierbar“
Laut Pressesprecher habe der Bestatter die Trauergäste über die Regeln vorab informiert.
„Soweit zeitweise einzelne/mehrere Trauergäste diese nicht beachtet haben, ist dies in der Tat bedauerlich, im Nachhinein aber nicht recherchierbar/nachweisbar“, so der Sprecher.
Auch wenn es Bilder von der Beerdigung gibt, „können die einzelnen Verstöße nicht eindeutig zugeordnet werden“. Denn: „Nahe Angehörige dürfen ohne Einhaltung eines Mindestabstandes zusammen stehen.“ Das gilt auch für Menschen desselben Haushalts. „Im Nachhinein ist somit nicht nachweisbar, welche Verstöße es tatsächlich gab.“