Die Bundespolizei lief am Samstagvormittag (18.3.) ganz normal Streife, als die Beamten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen jungen Mann kontrolliert haben. Er zeigte einen polnischen Ausweis vor – doch die Ansicht machte die Beamten offenbar stutzig.
Nach kurzer Überprüfung stellte sich heraus, dass das Dokument von den dortigen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben war. „Zudem zeigte das Foto eine andere Person, als die, die vor den Einsatzkräften stand“, heißt es von der Bundespolizei.
Um die Identität des Mannes zu klären, wurde er zur Wache mitgenommen, wo seine Fingerabdrücke eingescannt wurden. Und siehe da: Es handelte sich um einen gebürtigen Dortmunder, der sich lange vor einer offenen Haftstrafe versteckt gehalten hatte.
Schwerer Bandendiebstahl
Wegen mehrfachen schweren Bandendiebstahls war der 32-Jährige am Landgericht Dortmund bereits im Jahr 2014 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In vielen Fällen haben Verurteilte nach dem Prozess noch etwas Zeit in Freiheit, bis sie tatsächlich ins Gefängnis müssen. Allerdings keine neun Jahre lang.
Der Dortmunder hat sich der Strafe nach Ablauf seiner Frist nicht gestellt. Also wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Seine lange Flucht endete nun mit der Kontrolle – die Bundespolizei brachte ihn direkt in eine Justizvollzugsanstalt.