„Nur auf den Inzidenzwert zu schauen, raubt die Perspektive“
Für NRW hat ein Oberverwaltungsgericht die Beschränkungen im Einzelhandel aufgehoben. Die Landesregierung reagierte prompt und verschärfte die Beschränkungen. Wie wird das in Dortmund gesehen?
Erst sah es nach Lockerung aus – doch diese Hoffnung der Händler zerschlug sich schnell: Die NRW-Landesregierung hat am Montagmittag auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster reagiert und umgehend die Coronaschutzverordnung angepasst. Das Gericht hatte die Terminpflicht für die meisten und die Begrenzung von einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufgehoben. Grund: Weil bestimmte Geschäfte wie Gartenmärkte oder Buchhandlungen ohne Einhaltung dieser Regeln öffnen dürfen, verstießen die Regelungen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gleichwohl hatte das OVG die Regeln an sich nicht kritisiert.
IHK: Andere Möglichkeiten als im Frühjahr 2020
„Wenn man Tests und Impfstoffe genauso schnell beschaffen würde …“
Nach mehreren Stationen in Redaktionen rund um Dortmund bin ich seit dem 1. Juni 2015 in der Stadtredaktion Dortmund tätig. Als gebürtigem Dortmunder liegt mir die Stadt am Herzen. Hier interessieren mich nicht nur der Fußball, sondern auch die Kultur und die Wirtschaft. Seit dem 1. April 2020 arbeite ich in der Stadtredaktion als Wirtschaftsredakteur. In meiner Freizeit treibe ich gern Sport: Laufen, Mountainbike-Fahren, Tischtennis, Badminton. Außerdem bin ich Jazz-Fan, höre aber gerne auch Rockmusik (Springsteen, Clapton, Santana etc.).