Wie verhalte ich mich als Zeuge? Polizei gibt Tipps
Immer wieder ruft die Polizei nach Straftaten zu Zeugenhinweisen auf. Doch was sollte ich bei einer Zeugenaussage beachten? Und wann sollte ich die Polizei rufen?
In drei Info-Posts informiert die Polizei seit dem 5.7. auf ihrem Facebook- und Instagramkanal über das Thema Zeugenhinweise. Mit der Kampagne „#HörerindieHand“ will die Polizei sowohl die Ermittlungs- als auch die Präventionsarbeit verbessern.
Menschen, die eine Straftat beobachten, sollten dies unverzüglich der Polizei melden. Dabei sei es wichtig, vor Ort und für die Polizei ansprechbar zu bleiben – dort also zu warten, bis die Beamten kommen. Hilfsmittel wie Notizblock oder Sprachaufnahme können dabei helfen, Gesehenes und Gehörtes zu melden. Es gelte jedoch: „Bitte schildern Sie nur, was Sie tatsächlich gesehen/gehört haben. Vermutungen oder Hörensagen können einen Sachverhalt verfälschen“, so die Polizei.
Diese Anzeichen deuten auf eine Straftat hin
Generell seien Anzeichen für eine Straftat auffälliges Umsehen oder Verhalten wie das Rütteln an Türen oder Davonrennen. Auch rücksichtsloses Fahrverhalten oder eine auffällige Parksituation von Fahrzeugen seien Hinweise auf einen Gesetzesverstoß. Allerdings sei nicht jeder Fremde oder jedes verbeulte Auto verdächtig. Die Polizei rät in solchen Fällen, auf sein Bauchgefühl zu hören.
Bei Zeugenaussagen benötigten die Beamten grundlegende Informationen mit möglichst vielen Details. Darunter zählen bei Personen körperliche Aspekte und Kleidung. Unter körperliche Aspekte fallen Merkmale wie Größe, Statur, Haarfarbe, Gesichtsbehaarung, auffälliger Gang und Akzente oder Dialekte. Bei der Kleidung seien auffallende Farben, Prints, Designs oder Kopfbedeckungen entscheidend. Auch mitgeführte Gegenstände wie Taschen sowie Maskierungen sollten angegeben werden.
Checkliste zu relevanten Fahrzeugmerkmalen
Bei Fahrzeugen solle man zunächst auf den Fahrzeugtyp wie Hersteller, Modell, Farbe und Art, zum Beispiel Kombi oder Limousine, achten. Hinzu kommen das Kennzeichen und die Art und Farbe der Felgen. Weitere Besonderheiten könnten auffällige Aufkleber, Unfallschäden, nicht funktionierende Lichter, getönte Scheiben oder Anhängerkupplungen sein. Liegt eine Flucht vor, seien sowohl die Fluchtrichtung als auch Angaben zu den Insassen zu machen. Hierbei gehe es um Anzahl, Geschlecht und mögliche Tatbeteiligung der Insassen.