Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Montagabend einen eingeschränkten Bewegungsradius für den Kreis Recklinghausen und drei weitere NRW-Landkreise (Höxter, Minden-Lübbecke und Oberbergischer Kreis) beschlossen, in denen die Wocheninzidenz bei über 200 liegt. Die Verordnung gilt zunächst bis 31. Januar.
Was genau besagt die Verordnung?
Personen mit Wohnsitz im Kreis Recklinghausen dürfen das Kreisgebiet nur verlassen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird“. Im gesamten Kreis Recklinghausen dürfen sich Halterner also frei bewegen, auch Fahrten nach Reken, Velen, Lüdinghausen oder Olfen sind zum Beispiel möglich. Südlich gilt wiederum die Kreisgrenze für Halterner: Nach Waltrop und Castrop-Rauxel dürfen sie fahren, über die dortigen Kreisgrenzen hinaus nach Lünen oder Dortmund aber nicht.
Auch die Einreise in den Kreis Recklinghausen wurde eingeschränkt: Personen, die nicht im Kreis Recklinghausen wohnen, dürfen das Kreisgebiet nur betreten, sofern sie sich dabei nicht mehr als 15 Kilometer von der Stadtgrenze ihres Wohnortes entfernen. Der Lüner darf also beispielsweise bei Waltrop die Kreisgrenze überschreiten und dann innerhalb des Kreises RE auch bis nach Haltern am See fahren.
Hier geht es zur interaktiven Karte des Kreises.
Welche Ausnahmen gelten?
Von der Regelung ausgenommen sind laut Verordnung: berufliche Wege, auch Ehrenamt und vergleichbare Besorgungen; Besuche der Schule, der Kita sowie die Begleitung bei diesen Besuchen; Besuch von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen; Besuche von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen; Arztbesuche und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, „die nicht dem Freizeitbereich zugeordnet werden können“ sowie Fahrten aus „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
Was ist, wenn ich gegen die Regel verstoße?
Dann droht ein Bußgeld. In der Verordnung heißt es dazu: „Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.“
Wie kontrolliert die Polizei Recklinghausen die neue Verordnung?
Polizeisprecherin Annette Achenbach hat am Dienstag klargestellt, dass es keine zusätzlichen Corona-Kontrollen geben wird. „Wir unterstützen die städtischen Ordnungsbehörden bei ihrer Arbeit, aber wir machen jetzt keine Schwerpunktkontrollen.“ Denkbar sei allerdings, dass Polizeibeamte bei allgemeinen Verkehrskontrollen in Haltern oder im Streifendienst gezielt nachfragen, wenn ihnen beispielsweise ein fremdes Kennzeichen auffällt.
Nein. Es wird nach wie vor nur die Gültigkeit der Fahrscheine und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Zu mehr sind die Kontrolleure gar nicht befugt. Ob die Fahrgäste berechtigt sind, das Ziel anzusteuern, für das sie einen Fahrschein gekauft haben, kann das Verkehrsunternehmen nicht kontrollieren.
Werden Fahrgäste der Bahn kontrolliert?
Mit dem Zug einen Ausflug nach Dortmund oder Essen unternehmen – das ist ab sofort für Halterner nicht erlaubt. Aber wird in der Bahn überhaupt kontrolliert? „Wir haben keine hoheitlichen Aufgaben, das unterliegt den örtlichen Behörden“, erklärte dazu ein Bahnsprecher. Heißt: Wer sich rechtswidrig auf einen zu weiten Weg macht, wird bei der Ticketkontrolle nicht auffliegen. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die Bundespolizei Stichproben in den Zügen macht.
Wann wird die 15-Kilometer-Regel wieder aufgehoben?
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann das Außerkrafttreten der Regelung anordnen, wenn der Inzidenz-Wert von mehr als 200 Ansteckungen pro 100.000 Einwohnern seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.
Ist eine Begrenzung des Bewegungsradius überhaupt eine wirksame Maßnahme?
Das lässt sich bisher kaum abschließend bewerten. Andere Länder haben eine solche Maßnahme bereits probiert. In Frankreich durften sich die Menschen bis Ende November wochenlang nur einen Kilometer um ihre Wohnung herum bewegen und das für höchstens eine Stunde am Tag. Ende November wurde diese Regelung auf täglich drei Stunden im Umkreis von 20 Kilometern erweitert. Ähnlich verfuhr auch Spanien. In beiden Ländern stiegen die Zahlen seitdem leicht. Ein durchschlagender Erfolg war die Maßnahme wohl nicht, vielleicht hat sie aber auch eine schlimmere Lage verhindert.