Kliniken dürfen den Impfstatus ihrer Beschäftigten schon länger abfragen. Dieses Auskunftsrecht wird auf die Altenpflege und Kinderbetreuung ausgeweitet. In Haltern stößt das auch auf Zustimmung.
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Mehr Freiräume für die Mitarbeiter
Auskunft über den Impfstatus dient allgemeinem Schutz