Kreis meint: Klagefrist nach „Fehlentscheidungen der Stadt“ abgelaufen
In der Debatte um das Wohnprojekt Seniorengerechtes Wohnen im Sythener Elterbreischlag hat die Kreisverwaltung erneut Stellung bezogen. Konkret geht es dabei um die Weisungsbefugnis des Kreises gegenüber der Stadt Haltern. Wie der Kreis erklärt, ist die Obere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Recklinghausen gegenüber der städtischen Bauaufsicht weisungsbefugt. „Das bedeutet, sie kann die Stadt anweisen, Dinge zu tun oder auch zu unterlassen“, macht die Behörde deutlich. Ein Bußgeld oder ähnliches gegen eine andere Kommunalverwaltung zu verhängen, sei dagegen rechtlich nicht möglich.