Der 13. April markiert für Bottrop den siebten Tag mit einem Inzidenz-Wert unter der 100er-Schwelle. Dementsprechend hat das Landesgesundheitsministerium die Stadtverwaltung am Dienstag wissen lassen, dass mit einer Allgemeinverfügung die „Notbremsen“-Regelung für Bottrop aufgehoben ist.
Ab Mittwoch (14. April) ist damit für den Einzelhandel in Bottrop und Kirchhellen wieder die „Click & Meet“-Regelung zulässig, das heißt, ein Besuch im Geschäft nach Terminabsprache und Hinterlegung der Kontaktdaten.
„Für die Unternehmen freut es mich, dass wir diese Möglichkeiten wieder haben“, meint Oberbürgermeister Bernd Tischler, der auch Wirtschaftsförderungsdezernent ist.
Schnelltest vor dem Einkauf ist keine Pflicht, aber wünschenswert
Für den Bottroper Corona-Krisenstab weist Dezernent Jochen Brunnhofer auf die inzwischen vielfältigen Schnelltestkapazitäten in Bottrop hin und bittet darum, die Testzentren für einen kostenlosen Schnelltest vor dem anstehenden Einkauf zu nutzen. Allerdings gibt es dazu keine Verpflichtung, die Einholung eines Schnelltests vor dem Einkauf sei auf freiwilliger Basis, wird seitens der Stadtverwaltung betont.