Trauerhallen und Friedhofskapellen öffnen in Bottrop
Ab sofort können laut Friedhofsverwaltung wieder Trauerhallen und Friedhofskapellen in Bottrop für die Trauerfeier genutzt werden. Dabei sind allerdings einige Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.
Personen mit offensichtlichen Symptomen einer Corona-Infektion dürfen weder die Kapellen betreten noch an der Beisetzung teilnehmen. Aufgrund der unterschiedlichen Kapazitäten und mit Rücksicht auf die geltenden Abstandsregelungen von 1,5 Metern muss die Personenanzahl in den einzelnen Trauerhallen und Friedhofskapellen wie folgt begrenzt werden: Parkfriedhof (nur große Kapelle) 35 Personen, Nordfriedhof 20 Personen, Ostfriedhof 24 Personen, Westfriedhof 15 Personen, Friedhof an der Schulstraße 20 Personen und Friedhof Grafenwald 10 Personen.
Für zusätzliche Personen im Bereich der Vordächer gelten die im öffentlichen Raum festgesetzten Abstandsregelungen. Es dürfen zudem nur die in den Trauerhallen freigegebenen Sitzplätze benutzt werden. Stehplätze in den Kapellen sind nicht vorgesehen. Eine Maskenpflicht besteht in den Hallen nicht. Über die an der Trauerfeier in den Trauerhallen und Friedhofskapellen teilnehmenden Personen ist vom Bestattungshaus eine Teilnehmerliste mit Angabe der Kontaktdaten an die Friedhofsverwaltung zu geben. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl am Grab (bisher 20 Personen) wird aufgehoben. Eine Teilnehmerliste ist nicht mehr erforderlich.