Wasserentnahme: Wegen der Trockenheit wird aus einem Appell ein Verbot

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Rinder trinken Wasser aus einem Bach
Durstige Rinder: Überhaupt ist das Tränken von Vieh vom Wasserentnahme-Verbot ausgenommen. © Kreis RE
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Es wird lange dauern, bis sich die Gewässer erholen

Private Brunnen sind nicht betroffen

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen