Attest für schnelle Impfung: Hausärzteverband in Unna erklärt, was zu tun ist
Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministers sieht von Beginn an eine frühere Impfung für vorerkrankte Menschen vor. Der NRW-Gesundheitsminister hat kürzlich auch Einzelfallentscheidungen für schwer Kranke zugesagt. Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe bringt auf Nachfrage Licht ins Dunkel.
Nach der Impfverordnung müssen Menschen, die an einer der ausdrücklich dort genannten Krankheiten leiden, ein ärztliches Attest einholen, um in der Reihenfolge der Impfungen nach vorn rücken zu können.
Empfehlung: Als Patient Attest vom Hausarzt verlangen
Die Atteste würden „seit ein paar Tagen“ durch die Hausärztinnen und Hausärzte ausgestellt, so Dr. Anke Richter-Scheer. Die 1. Vorsitzende des Hausärzteverbandes mit Sitz in Unna empfiehlt, dass sich Patienten mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung in diesem Fall an ihre Hausarztpraxis wenden.
Attest berechtigt zu Antrag auf Impfpriorisierung
Mit einem entsprechenden Attest könne dann ein Antrag auf Impfpriorisierung gestellt werden. Richter-Scheer: „Wobei hierbei zu erwähnen ist, dass bei diesen Anträgen innerhalb dieser Gruppe auch wieder differenziert werden muss, da nach wie vor nur ein bestimmtes Impfstoffkontingent zur Verfügung steht.“
Hohes Risiko, keine Vorerkrankung, aber Vorrang
- Wenig bekannt ist, dass die Impfverordnung neben Vorerkrankungen, die zu einer früheren Impfung berechtigen, auch weiteren Risikopatienten diesen Vorrang ermöglicht.
- Paragraf 3 Absatz 1 Nr.2 j) der Impfverordnung sagt dazu wörtlich: „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“, haben mit hoher Priorität einen Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung.
- Den Nachweis für dieses Risiko müssen auch sie mit einem Attest erbringen.
- Laut Dr. Anke Richter-Scheer verfügen zwar auch die Krankenkassen über Versicherungsdaten, aus denen eine vorliegende chronische Erkrankung nach dem Diagnoseschlüssel hervorgeht.
- Theoretisch sei es daher diskutabel, dass Versicherte von ihrer Krankenkasse – so wie es die AOK Bremen/Bremerhaven angekündigt hat – eine Bescheinigung erhalten, um damit auch einen Praxisbesuch zu vermeiden, praktikabel sei dies letztlich aber nicht.
- Der Schweregrad der Erkrankung werde in dem Diagnoseschlüssel nämlich nicht abgebildet. Dr. Anke Richter-Scheer: „Hier haben Hausärztinnen und Hausärzte den umfassendsten Überblick, da sie die Patienten und ihre Krankengeschichte am besten kennen.“
Die Impfverordnung sieht vor, dass Personen mit attestierten Vorerkrankungen oder auch Risiken für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion unabhängig von ihrem Alter auf die zweite oder dritte Stufe – hohe oder erhöhte Priorität – der Impfreihenfolge gelangen.
Unterschied: Gleichstellung mit Älteren oder höchste Priorität
Personen, die älter als 70 bzw. älter als 60 sind, werden ohnehin prioritär geimpft; zumindest 60-jährige Vorerkrankte können aber mit einem Attest eine Stufe vorrücken zu den Ü70-Jährigen.
Der Hausärzteverband macht darauf aufmerksam, dass zwischen eben solchen Gleichstellungsanträgen und Höchstprioritätsanträgen unterschieden werden muss.
Letztere erforderten einen raschen Impftermin, das sind dann meist die eher seltenen Einzelfallentscheidungen, wie sie kürzlich NRW-Gesundheitsminister Laumann zugesagt hat.
Von diesen Anträgen seien diejenigen ausgenommen, die sowieso schon in der Impfverordnung erwähnt werden, darunter beispielsweise medizinisches Personal etc.
Im Gegensatz dazu rutscht man mit einem Gleichstellungsantrag per Attest „nur“ eine Priorisierungsstufe höher, was nichts über die Dringlichkeit der Impfung aussage, wie Richter-Scheer erläutert.