Der Abdruck eines Behördenstempels kann Tür und Tor öffnen und auch verschließen, er erlaubt oder verbietet, genehmigt oder versagt – im Kreishaus wird ein wichtiges Dienstsiegel jetzt vermisst.
Wie und bei welcher Gelegenheit der Kreisverwaltung Unna das Dienstsiegel abhandengekommen sein könnte, verrät die Behörde im aktuellen Amtsblatt nicht. Sie stellt vielmehr unmissverständlich klar: „Das Dienstsiegel wird hiermit für ungültig erklärt.“
Dienstsiegel des Schulamtes
Bei dem Stempel handelt sich um ein Farbdruck-Gummisiegel mit einem Durchmesser von 3,5 Zentimeter. Das Siegel trägt die laufende Nr. 6 sowie die Umschrift „Schulamt für den Kreis Unna als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde“. In der Mitte des Siegels ist das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen abgebildet.
Wem also neuartige Dokumente mit diesem Stempelabdruck vorgelegt werden, sollte argwöhnisch werden. Die missbräuchliche Verwendung eines Dienstsiegels kann den Tatbestand einer Urkundenverfälschung und Amtsanmaßung verwirklichen – für beide Delikte werden empfindliche Strafen angedroht.
Hinweise, die zur Auffindung des Dienstsiegels führen können, sowie Anhaltspunkte für die unbefugte Benutzung sollen dem Kreis Unna, Steuerungsdienst, Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna, mitgeteilt werden.