Er sei brutal verprügelt und ausraubt worden. Auch sein Handy sei zu Bruch gegangen. Das zumindest gab ein 22-jähriger Legdener gegenüber zwei Polizistinnen in der Notaufnahme des Ahauser Krankenhauses im November 2018 im Anschluss an einen Disput zu Protokoll. Er nennt den Namen des vermeintlichen Übeltäters, eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung wird angefertigt.
Bei den Ermittlungen der Polizei ergeben sich aber Ungereimtheiten. Sie zweifeln stark an den Ausführungen des Legdeners. Da „falsche Verdächtigung“ nach Paragraf 164 in Deutschland ein Straftatbestand ist, folgt die Retourkutsche: Der 22-Jährige landet vor Gericht.
In der Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, wider besseren Wissens ein Strafverfahren eingeleitet und vor allem seine eigenen Aggressionen verschwiegen zu haben.
Verfahren eingestellt, weil versuchte Vergewaltigung im Raum steht
Vor dem Amtsgericht wird am Montagmorgen aber schnell klar, dass weder Richter noch Staatsanwaltschaft ein großes Interesse daran haben, der Sache im Detail nachzugehen. Grund: Der Legdener wurde vom Amtsgericht Coesfeld kürzlich wegen versuchter Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Berufungsprozess wird in wenigen Wochen vor dem Landgericht Münster verhandelt.
„Im Hinblick auf die zu erwartende Strafe in dem Verfahren des Landgerichts Münster sollten wir das Verfahren hier vorläufig einstellen“, erklärte der Richter. Weil Verteidiger und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zustimmten, kam der 22-Jährige in diesem Fall glimpflich davon.
1991 in Ahaus geboren, in Münster studiert, seit April 2016 bei Lensing Media. Mag es, Menschen in den Fokus zu rücken, die sonst im Verborgenen agieren.
