Weitere Lockerungen für Pferdesportler - einige Einschränkungen bleiben jedoch

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Voltigieren, wie hier bei einem Wettbewerb des Reit- und Fahrvereins Altlünen, ist zur Zeit im Training zwar erlaubt, aber nur ohne Hilfestellung. © Foto: Goldstein
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Wie viele Athleten anderer Sportarten dürfen sich auch die Reiter in der Region freuen, denn seit dem 30. Mai gibt es für sie neue Lockerungen. Aber es stehen immer noch viele Regeln auf der Liste, an die sich unzählige Sportreiter, Reitschüler und Trainer halten müssen. An Training, wie es vor der Coronakrise stattgefunden hat, ist aktuell erst einmal nicht zu denken. Damit bei all den ständig aktualisierten Bestimmung keine Verwirrung aufkommt, haben wir für den Pferdesport die wichtigsten Fragen geklärt. Wie lange die Antworten jedoch auch ihre Gültigkeit haben, liegt an der weiteren Entwicklung des Coronavirus.

Worauf müssen die Reiter in ihren Ställen und Hallen achten?

Pferdesportler sollen fertig umgezogen auf die Anlage kommen und vor Ort die Sanitärbereiche aufsuchen, um sich gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie zum Beispiel das Putzzeug angefasst wird. Gleiches gilt, wenn die Reiter die Ställe wieder verlassen. Wie auch in anderen Sportarten müssen sich alle Beteiligten in Listen eintragen für die Rückverfolgung bei möglicher Infektion mit dem Virus. Durch Gruppeneinteilung und vorgegebene Zeitfenster soll gewährleistet werden, dass nur dieselben Reitschüler, Fahrer und Voltigierer zusammenkommen. Vor Ort muss der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten werden.

Ist das individuelle Reittraining und Unterricht wieder möglich?

Seit dem 7. Mai ist die Phase, in der das Reiten der Pferde lediglich im Sinne der kontrollierten Bewegung zur Sicherstellung des Tierwohls erlaubt war, beendet. Somit darf in NRW auf den Sportstätten wieder mit sportlicher Intention geritten und trainiert werden. Gleiches gilt für den Reitunterricht, ob Einzel- oder Gruppentraining. Zur Größe der Reitgruppen während des Unterrichts gibt es keine konkreten Angaben. Was jedoch eine wichtige Rolle spielen kann, ist die Größe der Reithalle oder des Reitplatzes. Jeder Reiter sollte gemäß den Abstandsregeln vor Ort genug Platz haben, um das Training zu absolvieren. Eine gute Orientierung bietet in diesem Fall auch die aktuell nicht mehr verbindliche 200-Quadratmeter-Regel, die besagt, dass sich je 200 Quadratmeter Reitfläche ein Pferd in der Bahn oder auf dem Platz befindet.

Gibt es Ausnahmen für den Reitunterricht?

Zunächst darf jede Form des Trainings angeboten und durchgeführt werden. Jedoch nur, wenn auch der vorgegebene Abstand eingehalten wird. Somit kann beispielsweise der Longenunterricht für Anfänger, die Hilfestellung benötigen, nicht stattfinden. Ähnliches gilt für das Voltigieren. Hier sind die Arbeit an grundlegenden technischen Fähigkeiten oder das Training von Einzelkürelementen erlaubt. Möglich ist es auch, dass bei Kindern bis 14 Jahre die Hilfestellung durch eine erwachsene Begleitperson vorgenommen wird. Partnerübungen und Gruppenkürtraining dürfen weiterhin nicht auf dem Plan stehen.

Müssen die Eltern der Reitschüler weiterhin draußen bleiben?

Seit dem 30. Mai wurde das strenge Zutrittsverbot für Zuschauer gelockert. Demnach dürfen sich wieder bis zu 100 Zuschauer auf der Sportanlage befinden. Zuvor hatte die Corona-Schutzverordnung geregelt, dass Kinder bis 14 Jahre von einem Erwachsenen begleitet werden dürfen. Die Vorgabe ist nun aufgehoben.

Müssen die Reiter einen Mund- und Nasenschutz tragen?

Grundlegend gelten Sportanlagen nicht direkt zu den Orten, an den man eine Maske tragen muss. Der Landessportbund empfiehlt jedoch, dass vor und nach der Sporteinheit ein Maske getragen wird. In der Pferdesportanlage, beispielsweise in der Sattelkammer und in Sanitärräumen, kann es ebenfalls sinnvoll sein, beim Sport selbst jedoch nicht. Ausdrücklich vorgeschrieben ist eine Maske im Inneren von Kutschen.

Sind Wettbewerbe im Reitsport wieder erlaubt?

In NRW sind Wettbewerbe im Freizeit- und Breitensport und im Berufssport zulässig. Somit auch im Reitsport. In der Praxis müssen die Verantwortlichen sich an ein entsprechendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept halten, dass vor dem Wettkampf der zuständigen Gesundheitsbehörde vorgelegt wird. Auf der Internetseite des Pferdesportverbands Westfalen gibt es entsprechende Muster für das Konzept, das unter anderem Punkte wie Zuschauer, tierärztliche Versorgung und Wettkampfplätze beinhaltet.