Bei einer Razzia sollen drei Polizisten in Lünen übermäßige Gewalt eingesetzt haben. Das Urteil vor Gericht: Zwei Freisprüche und eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
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Verteidiger: Hundeeinsatz letzter Weg zur Deeskalation
Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafen für Polizisten
Letzter Hundebiss als fahrlässige Körperverletzung geahndet