Osterfeuer Lünen 2023 Anmeldefrist für Osterfeuer in Lünen läuft bald ab

Redakteurin
Osterfeuer wird entzündet
Osterfeuer, wie hier auf dem Archivbild in Beckinghausen, sind in Lünen beliebt. Die Anmeldefrist bei der Stadt Lünen endet bald. © Michael Blandowski (A)
Lesezeit

Osterfeuer gehören in Deutschland und vor allem in den ländlichen Regionen einfach zum Osterfest dazu. Das Brauchtum bringt Jung und Alt zusammen und viele Menschen sehen sich tatsächlich nur noch zu eben solchen Ereignissen. Daher erfreuen sich Osterfeuer noch immer großer Beliebtheit.

Die Stadt Lünen weist auf die Frist für die Anmeldung von Osterfeuern in diesem Jahr hin: Wer ein solches Feuer abbrennen möchte, muss dies bis Sonntag, 26. März, bei Martin Tamsel, Tel. 02306 104-1728 oder E-Mail martin.tamsel.48@luenen.de, anmelden.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Name und Mobilfunkerreichbarkeit einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson
  • genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Osterfeuers unter Beifügung eines Lageplanes sowie zur Art und Menge des Brennmaterials

Brennmaterial zum Schutz von Wildtieren umschichten

Zwei Feldhasen
Wildtiere wie Feldhasen, Kaninchen und Vögel verstecken sich gerne in Gehölzen. Daher ist es wichtig, vor dem Abbrennen des Osterfeuers das Brennmaterial umzuschichten. © picture alliance/dpa

Der Abbrennplatz des Osterfeuers ist so auszuwählen, dass keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Rauchentwicklung oder Funkenflug entstehen. Insbesondere ist hierbei die Windstärke zu berücksichtigen. Zu Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten oder aufhalten können, zu öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Bahngleisen, Versorgungsleitungen und sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen muss jeweils ein Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Zu Waldflächen und Naturschutzgebieten beträgt der Mindestabstand 100 m.

Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Abbrennplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind. Ausreichend Löschmittel sollen bereitgehalten werden. Zum Schutz von Kleintieren sollte das Brennmaterial frühestens 14 Tage vorher zusammengetragen werden; am Tag der Veranstaltung ist es vor dem Entzünden umzuschichten. Bei Rückfragen steht Martin Tamsel von der Stadt Lünen gerne zur Verfügung.