Es ist offiziell: Ab Sonntag (03.04.) ist die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen passé. In einigen Einrichtungen mit gefährdeten Menschen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Arztpraxen, ist sie weiterhin verpflichtend, doch zum Beispiel im Supermarkt oder im Bekleidungsgeschäft steht es laut gesetzlicher Vorgabe nun jedem frei, Maske zu tragen oder eben nicht. Rein theoretisch wäre es aber jedem Unternehmen möglich, über das Hausrecht eigene Regeln durchzusetzen. Wir haben daher im Marler Stern und Fashion Outlet Marl nachgefragt, wie man es hier handhaben wird und wie man über das Ende der Maskenpflicht denkt.