Nordkirchener Politik: Keine Höhenbegrenzung von 140 Metern für Windräder
Die Diskussion um Windenergie nimmt in der Gemeinde Nordkirchen seit Jahren einen breiten Raum ein. Derzeit läuft ein Genehmigungsverfahren für den Bau eines 200 Meter hohen Windrades in der Bauerschaft Piekenbrock. Die Gemeinde Nordkirchen hatte bereits ihr Einvernehmen erteilt. Nun fordern Bürger konkrete Vorgaben und vor allem eine Höhenbegrenzung auf 140 Meter. Vertreten durch den Ibbenbürener Rechtsanwalt Hendrik Kaldewey legten sie jetzt der Nordkirchener Politik eine Anregung nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW vor: nämlich, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie“ zu fassen sowie eine Veränderungssperre dafür zu erlassen. Das Ziel, so teilt es der Rechtsanwalt mit, solle „in der Feinsteuerung der Windenergie liegen, insbesondere durch die Festsetzung von konkreten Standortvorgaben und Höhenbegrenzungen, die eine Anlagengesamthöhe von 140 Metern möglichst nicht überschreiten soll“.