Schon morgens betrunken Polizei stoppt Autofahrer (68) in Capelle

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Am Donnerstagmorgen, 30. März, hatte ein 68-jähriger Nordkirchener in Capelle schon eine Autofahrt unter Alkoholeinfluss unternommen. © picture alliance/dpa
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Schon früh am Donnerstagmorgen, 30. März, hatte ein Autofahrer in Capelle Ärger mit dem Gesetz. Die Polizei stoppte den 68-jährigen Mann aus Nordkirchen an der Bahnhofstraße in Capelle und die Fahrt endete dort für ihn.

Gegen 7.30 Uhr stoppte eine Streifenwagenbesatzung den Mann im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Er reagierte bei der Kontrolle verlangsamt. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest war positiv. Auf der Wache entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe.

Die Polizisten untersagten dem Nordkirchener die Weiterfahrt, stellten den Führerschein sicher und leiteten ein Strafverfahren ein.

Wer gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt und von der Polizei erwischt wird, muss bereits beim ersten Mal mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Auch werden laut Bußgeldkatalog 528,50 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg fällig. Beim zweiten Verstoß wird das Ganze schon deutlich teurer mit 1053,50 Euro, ebenfalls zwei Punkten in Flensburg und sogar drei Monaten Fahrverbot. Beim dritten Mal tut der Griff in das Portemonnaie noch mehr weh mit 1578,50 Euro.

Eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss liegt bereits ab 0,3 Promille vor. Wird dieser Wert bei einer Kontrolle der Polizei festgestellt, gibt es drei Punkte in Flensburg sowie die Ent­ziehung des Führer­scheins, eine Freiheits­strafe oder eine Geld­strafe.