„Besonderes Ehrenamt“ Gemeinde Raesfeld sucht Schöffen

Die Gemeinde Raesfeld sucht Schöffen.
Die Gemeinde Raesfeld sucht Schöffen. © Canva
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„Das Schöffenamt ist ein besonderes Ehrenamt“, schreibt die Raesfelder Verwaltung. In diesem Jahr werden im Zuge der Schöffenwahl in NRW die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Auch die Gemeinde Raesfeld sucht dafür interessierte Bürger, die bereit sind, ein Schöffenamt beim Amtsgericht Borken, dem Landgericht Münster oder der auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Münster in Bocholt zu übernehmen.

Schöffen sollten vor allem über soziale Kompetenz und gute kommunikative Fähigkeiten verfügen. Sie sollten sachlich und unvoreingenommen urteilen können. Darüber hinaus sollten sie auch gesundheitlich in der Lage sein, an mehrstündigen Sitzungen teilzunehmen.

Die Voraussetzungen: Die Bewerber müssen

  • ihren Wohnsitz in der Gemeinde Raesfeld haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die deutsche Sprache gut beherrschen,
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

Aus allen Bewerbungen erstellt der Rat der Gemeinde Raesfeld eine Vorschlagsliste. Aus dieser Liste wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen. Für das Jugendschöffengericht Borken und die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster werden ebenfalls interessierte Bürger gesucht. Hier wird die Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken aufgestellt.

Bewerbungsformulare stehen unter www.raesfeld.de zur Verfügung. Bewerbungen nimmt die Gemeinde bis zum 31. März 2023 entgegen.