Mann erhielt Arbeitslosengeld - und gleichzeitig Rente aus Österreich

Redakteur
Bei der Antragstellung zum Arbeitslosengeld hatte der Raesfelder nicht angegeben, dass er eine Rente aus Österreich bezog. © picture alliance / dpa
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Vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Mai 2020 erhielt der Raesfelder Arbeitslosengeld II. Bei der Antragstellung im Jobcenter der Gemeinde Raesfeld hatte er allerdings verschwiegen, dass er gleichzeitig eine Rentenleistung aus Österreich bezog.

Die Staatsanwaltschaft Münster (Zweigstelle Bocholt) setzte im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens gegen den Raesfelder eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten fest, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzten. Der Vorwurf: Er habe das Jobcenter Raesfeld aufgrund wahrheitswidriger Angaben um SGB II-Leistungen in Höhe von rund 12.400 Euro betrogen.

Kein Einspruch

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte hierbei in Absicht gehandelt habe, sich unverminderte Leistungen des örtlichen Jobcenters in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum zu sichern. Gegen den Strafbefehl legte der Raesfelder keinen Einspruch ein, sodass dieser nun rechtskräftig werden konnte.

Neben der verhängten Freiheitsstrafe sind die zu Unrecht erhaltenen Leistungen von ihm an das Jobcenter Raesfeld in voller Höhe zu erstatten. Auf Nachfrage teilte das Jobcenter Raesfeld mit, dass im Kreis Borken die Jobcenter grundsätzlich bei Leistungsmissbrauch wie etwa das Verschweigen von Einkommen jeglicher Art Strafanzeige stellen. Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt und wird rechtlich geahndet.