Corona am Arbeitsplatz: Darf der Chef in NRW auf 3G-Nachweis und Maskenpflicht bestehen?
In Geschäften, Kneipen und Schulen ist die Maskenpflicht Geschichte. Und am Arbeitsplatz? Darf der Chef zum Corona-Schutz Masken und 3G-Nachweis anordnen? Die Antwort ist kompliziert.
Seit dem 3. April gibt es nur noch sehr wenige Corona-Schutzmaßnahen in Nordrhein-Westfalen. Sie beziehen sich nahezu ausschließlich auf Einrichtungen des Gesundheitsschutzes sowie öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen.
Abfrage von Impf- und Genesenen-Status nicht mehr erlaubt
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.