Geboostert oder nicht? Wer unter „2G plus“ fällt und was für Johnson & Johnson gilt
Es herrscht Konfusion. Oft gilt: Zutritt nur für „2G plus“. Das ist nicht neu, aber es gibt neue Regeln in NRW, wer als „plus“ zählt. Und es gibt den Spezialfall Johnson & Johnson. Wir klären auf.
Seit dem 16. Januar (Sonntag) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Schon wieder, möchte man sagen, denn die Vorgängerin hat gerade einmal drei Tage überlebt. Die wichtigste Änderung dabei betrifft die 2G-plus-Regelung.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.