Neue Coronaschutzverordnung für NRW: Strengere Regeln, aber keine 15-Kilometer-Regel

Der Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert, es gelten noch strengere Kontaktbeschränkungen. Die 15-Kilometer-Regel fehlt jedoch in der neuen Coronaschutzverordnung. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
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Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Nacht auf Freitag die ab Montag (11. Januar) gültige neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Bund und Länder hatten sich wegen der anhaltend hohen Neuinfektionen auf strengere Regeln zur Bekämpfung der Pandemie geeinigt. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums dürfen sich Menschen aus einem Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen sind zu betreuende Kinder.

Arbeitgeber werden dazu aufgerufen, Möglichkeiten zum Homeoffice weiter auszubauen. Außerdem bleiben Betriebskantinen und Mensen überwiegend geschlossen. Ebenfalls ab Montag gilt eine neue Coronabetreuungsverordnung. Beide Verordnungen sind befristet bis zum 31. Januar.

Keine 15-Kilometer-Regel

Die 15-Kilometer-Regel für Einwohner in extremen Corona-Hotspots ist nicht in der neuen Verordnung zu finden. Nach Angaben eines Sprechers des NRW-Gesundheitsministeriums müssen die betroffenen Kreise dies in eigenen Verfügungen regeln.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots geeinigt. In dem Beschlusspapier heißt es, dass in Kreisen mit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen die Länder „weitere lokale Maßnahmen“ ergreifen – „insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“.

Am Freitag lagen in NRW Gelsenkirchen, der Kreis Höxter und der Oberbergische Kreis über der Marke von 200.

dpa