NRW passt Corona-Verordnung an: Unterricht in Musikschulen wieder erlaubt
Die Musikschulen in NRW fallen ab Donnerstag nicht mehr unter die derzeit geltenden Verbote der Corona-Schutzverordnung. Die Landesregierung habe mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen, teilte das NRW-Kulturministerium am Mittwoch mit. Sie fielen nun nicht mehr unter das geltende Verbot.
Normale Corona-Regeln im Unterricht
Damit folge das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trage dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung. Natürlich gälten in den Musikschulen weiterhin die normalen Corona-Schutzbestimmungen wie Abstand halten, sagte ein Sprecher.
Zuvor waren nur Angebote der Musikschulen erlaubt, die in den Ablauf von Schule und Kita integriert sind, etwa Jeki-Projekte und im offenen Ganztag. Außerdem zulässig waren digitale Angebote von Musikschulen. Nun dürfen Musikschulen auch wieder regulär unterrichten.
dpa/kar