Marion Grewing ärgert sich über hohen Bodenrichtwert auf Gartenfläche Berthold Fehmer Redakteur 15.09.2022 17:00 Uhr Teilen In Merkliste übernehmen Für Marion Grewings Gartenfläche in Schermbeck, die nicht bebaut werden darf, setzte der Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert von 250 fest. © Berthold Fehmer Als Garten hat Marion Grewing eine Fläche im Ortskern verpachtet. Bauen darf sie dort nicht. Trotzdem wurde ein Bodenrichtwert von 250 zugewiesen wie bei ähnlichen benachbarten Flächen. 3 Min Lesezeit Fläche darf nicht bebaut werdenGemeinde regt „Optimierung“ an„Bodenrichtwert gilt nicht für diese Grundstücke“