Die Formulierung „Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ ist ein echtes Wortungetüm. Mit dem sich der Rat der Stadt Selm zwar beschäftigen musste, aber ohne Debatte einstimmig dafür votierte. Hinter dem Wortmonster steckt nichts anderes als, dass in Selm in diesem Jahr Geschäfte an drei Sonntagen öffnen dürfen. Nicht den ganzen Tag lang, aber immerhin fünf Stunden lang.
Zwei dieser Sonntage betreffen die Selmer Altstadt, einer das Selmer Zentrum. Die Termine sind nicht willkürlich gewählt. Sondern an diesen Tagen gibt es große Veranstaltungen. Und nur für solche Veranstaltungen gilt, dass an den entsprechenden Sonntagen die Geschäfte im Einzugsbereich öffnen dürfen.
Jeweils von 13 bis 18 Uhr
Grundlage der Entscheidung für diese drei Termine in Selm ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach ist das Öffnen von Geschäften an Sonntagen im öffentlichen Interesse, wenn es im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Das Vorliegen eines Zusammenhangs ist laut Gesetz gegeben, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag stattfindet. In allen drei Fällen ist das so.
- Der erste Termin für einen Verkaufsoffenen Sonntag in Selm ist der 23. April. An diesem Tag ist das Frühlingsfest in der Selmer Altstadt mit Blaulichtfest der Freiwilligen Feuerwehr.
- Termin Nummer 2: 18. Juni. Das ist der Sonntag des Stadtfestes im Selmer Zentrum.
- Der dritte Verkaufsoffene Sonntag ist am 3. Dezember. Dann läuft der Adventsmarkt in der Selmer Altstadt.
An diesen drei Sonntagen sind die Geschäfte in der Altstadt beziehungsweise im Zentrum von jeweils 13 bis 18 Uhr geöffnet.